Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Giesbrecht: Errichtung eines Vordachs über der Haustür, Fl.Nr. 1191/6 Gem. Tengling, Linnerfeld 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 18.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 18.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den Anbau eines Vordaches an das bestehende Wohnhaus. Das Vordach ist in den Maßen 3 m x 1,20 m x 2,20 m, in Holzbauweise mit Schindeleindeckung und sechs Pfosten geplant. Zur Begründung gibt die Antragstellerin an, dass zwischen dem Wohnhaus und der Baufenstergrenze nur noch 20 cm liegen. Erst nach dem Einzug wurde festgestellt, dass ein Vordach über der Eingangstür sehr praktisch wäre. 

Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 f) BayBO (Hauseingangsüberdachung). Das Grundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gessenhausen“ in der Fassung der 7. Änderung. Der Bebauungsplan setzt überbaubare Baufenster fest. Da das Wohnhaus bereits fast ganz an der östlichen Baufenstergrenze errichtet wurde, liegt das geplante Vordach beinahe komplett außerhalb des Baufensters.

Grundsätzlich wurden die Baufenster im Bebauungsplan großzügig gefasst. Die Errichtung eines Wohngebäudes samt hervorragender Bauteile, wie z. B. Vordächer, Terrassenüberdachungen etc. sind nach Ansicht der Bauverwaltung innerhalb der Baufenster durchaus möglich. 

Nach § 23 Abs. 3 S. 2 BauNVO kann ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden. Bisher gab es im Geltungsbereich noch keine Befreiungen bezüglich einer Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen. Bei positiver Beschlussfassung würde hiermit ein Präzedenzfall geschaffen werden.

Nachdem es sich noch um einen ziemlich „neuen“ Bebauungsplan handelt, bittet die Verwaltung sich die Schaffung von Präzedenzfällen genau zu überlegen. 

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 f) BayBO. Das Grundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gessenhausen“ in der Fassung der 7. Änderung. 

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt der Überschreitung der Baugrenze, durch das geplante Vordach, zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2021 08:58 Uhr