Antrag auf Vorbescheid von Frau und Herrn Huber: Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garagen als Ersatz für das abzubrechende ehem. Stallgebäude (Rinder- und Hühnerstall) an gleicher Stelle, Fl.Nr. 712 Gem. Tengling, Stecken 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 18.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 18.02.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Teilabbruch des ehemaligen Rinder- und Hühnerstalles und die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage an gleicher Stelle. Der nordöstliche Gebäudeteil soll bestehen bleiben. Das Wohngebäude soll in den Maßen ca. 11 m x 11 m, die Garage in den Maßen ca. 8 m x 6 m errichtet werden. Die detailliertere Beschreibung der Gegebenheiten und des baulichen Zustandes des Gebäudes sind dem Begleitschreiben zu entnehmen. 

Das Grundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. In diesem Fall handelt es sich um eine beantragte Nutzungsänderung nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB, sowie um eine Erweiterung eines Wohngebäudes nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB. 

Grundsätzlich wäre jede Maßnahme für sich einzeln betrachtet genehmigungsfähig. Das gemeindliche Einvernehmen könnte demnach erteilt werden. Die Landwirtschaft wird nur noch im Nebenerwerb geführt. Das Vorhaben wurde bereits mit dem Landratsamt vorbesprochen. Dabei wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass grundsätzlich nur ein Drittel der Geschossflächen mit neuen Bauteilen ersetzt werden dürfen. Die Antragsteller kommen aber mit Ihrem Vorhaben über die 1/3-Regelung. Die Nachbarn haben auf dem Antragsformular unterschrieben. 

Beschluss

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.11.2021 08:58 Uhr