Stellungnahme der Regierung v. Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 09.04.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.4

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Im Bebauungsplanaufstellungsverfahren werden die untere Bauaufsichtsbehörde und untere Naturschutzbehörde beteiligt. Die Planung wird mit den Fachbehörden abgestimmt. 

Die innerörtlichen Flächenpotentiale hat die Gemeinde vom Bauamt der VG Waging strukturiert erfassen und auf ihre Nutzbarkeit als Bauland bewerten lassen. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der zur Verfügung stehenden Baugrundstücke wurde auch gleich der zu erwartende Baulandbedarf für die Gemeindebürger ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken nicht geeignet sind, den Wohnraumbedarf der nächsten Jahre abzudecken. Die Gemeinde sieht sich deshalb in der Pflicht, die Ausweisung der wenigen Bauparzellen in Plattenberg voran zu treiben. Die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit der vorhandenen Siedlungsstruktur als auch die Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur werden durch die Ausweisung des Baugebiets nicht beeinträchtigt oder nachteilig verändert. Die Gemeinde ist von je her ländlich strukturiert mit den beiden Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen, den kleineren Ortsteilen Plattenberg, Enzersdorf, Egerdach, Hellmannsberg, Obermoosen, Untermoosen und vielen kleinen Weilern und Einzelgehöften. Die Gemeinde hat in den vergangenen 30 Jahren viel Geld in die Hand genommen um besonders Entsorgungsstruktur für alle Ortsteile sicher zu stellen. Zum Einkaufen müssen die Gemeindebürger schon seit vielen Jahren in die benachbarten Zentren Waging oder Traunstein fahren. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ändert sich durch die Ausweisung nicht, weil der Ort Plattenberg direkt an der Hauptverbindungsstraße der Gemeinde liegt.

Die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für die geplante Wohnbaufläche in Plattenberg-Ost ist noch anhand der demographischen Entwicklung nachzuweisen und in der Begründung zu ergänzen. Ebenso sind die vorhandenen Innenbereichspotentiale in der Gemeinde und die Hinderungsgründe für eine Nutzbarmachung in der Begründung zu ergänzen:

  • Nachweis der Notwendigkeit des Flächenbedarfs

Eine Deckung des zukünftigen Wohnbaulandbedarfes ausschließlich aus den vorhandenen Innenbereichspotentialen der beiden Hauptorte St.Leonhard und Weibhausen erachtet der Gemeinderat nicht als möglich. Die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken innerhalb dieser Ortsteile stehen im Privateigentum und stehen für eine Bebauung mittelfristig nicht zur Verfügung. Auch die weiteren Innenbereichspotentiale, die in sehr begrenztem Umfang in St.Leonhard vorhanden wären, befinden sich im Privateigentum und stehen mittelfristig für eine Bauleitplanung auf Basis des Familien-Bauland-Modells der Gemeinde nicht zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Innenbereichspotentiale zu erheben und in der Begründung zu ergänzen.
Was die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für neues Wohnbauland betrifft, so wird gemäß den Berechnungen des Demographie-Spiegels Bayern für die Gemeinde Wonneberg – ausgehend von einer Bevölkerung von 1.530 Einwohnern am Ende des Jahres 2017 - ein Anstieg um 106 Einwohner auf 1.636 Einwohner bis zum Jahr 2031 prognostiziert. Mithilfe der Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt kann darauf aufbauend der zukünftige Bedarf an Wohnungen ermittelt werden. Grundlage dabei sind die Daten des Statistischen Landesamtes Bayern. Ausgehend von der gegenwärtigen Belegungsdichte in der Gemeinde Wonneberg von ca. 2,48 Einwohner je Wohnung ergibt sich aus der Bevölkerungsentwicklung zwischen 2018 und 2031 ein Bedarf von ca. 43 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2031.
Darüber hinaus ist von einem Auflockerungsbedarf – d.h. einem statistischen Anwachsen der Wohnfläche pro Kopf - auszugehen, der in der Regel mit 0,3 % pro Jahr angesetzt wird. Ausgehend von den zum Jahresende 2017 festgestellten ca. 600 Wohnungen in der Gemeinde ergibt sich somit bis zum Jahr 2031 ein weiterer Bedarf von ca. 25 Wohnungen. Insgesamt beläuft sich der Bedarf somit auf 68 Wohnungen bis zum Jahr 2031. Dies entspricht einem Bedarf von 4,85 Wohnungen pro Jahr.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend zu ergänzen.

Wegen des Verweises auf die früheren Stellungnahmen vom 12.08.2013, 08.07.2014 und 01.06.2016 wird auf die hierzu bereits erfolgten Abwägungsbeschlüsse vom 29.04.2014, 20.10.2015 und 12.07.2016 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2021 09:26 Uhr