Erlass einer Klarstellung- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nrn. 1 und 3 BauGB im Ortsteil Holzhausen, betreffend Fl.Nr. 237 (Tlfl.) Gem. Otting: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 21.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorhaben: Der Antragsteller ist Inhaber einer HLS Firma und beabsichtigt in unmittelbarer Nähe seines Betriebs, auf eigenem Grundstück, ein Wohnhaus zu errichten. Das geplante Wohnhaus befindet sich im derzeitigen Obstanger.
Um eine eindeutige baurechtliche Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich zu definieren wurde die Aufstellung einer Klarstellung- und Einbeziehungssatzung beantragt.

Der Bauausschuss hat am 11.11.2020 die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im Ortsteil Holzhausen, betreffend Fl.Nr. 237 (Tlfl.) Gem. Otting, gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nrn. 1 und 3 BauGB, beschlossen. Der Satzungsentwurf des Architekturbüros Schwangler aus Waging vom 02.11.2020 wurde gebilligt und zur 3-wöchigen Auslegung bestimmt.


I. Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 BauGB:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 14.12.2020 bis einschl. 11.01.2021, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Nr. 12/2020 (veröffentlicht am 11.12.2020).

  • Es sind keine Stellungnahmen / Einwendungen aus der Öffentlichkeit eingegangen.


II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 BauGB:

Mit Schreiben vom 19.11.2020 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit Fristsetzung bis zum 18.12.2020.

Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Regierung von Oberbayern, Luftamt
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Bayernwerk Netz GmbH, Freilassing
  • E.ON Bayern AG
  • Bauernverbund Traunstein


Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:

  • Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
  • Energienetze Bayern, Traunreut
  • Regierung v. Oberbayern, Bergamt, München
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH
  • Staatliches Bauamt Traunstein
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Otting-Pallinger-Gruppe


Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:

  • Regierung v. Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 07.12.2020
  • Bund Naturschutz Traunstein vom 10.12.2020
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.412 Untere Immissionsschutzbehörde vom 09.12.2020
  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 14.12.2020
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 16.12.2020
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 17.12.2020
  • Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 21.12.2020
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 11.12.2020
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 27.11.2020
  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 09.12.2020

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 11:06 Uhr