Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 14.12.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 21.04.2021 ö beschließend 2.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht wird zu o. g. Verfahren wir folgt Stellung genommen:

In der geplanten Satzung werden auch Flächen, die derzeit als Außenbereich gelten in den bebauten Bereich einbezogen. § 18 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass bei der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bei welchen Eingriffen in Natur und Landschafft zu erwarten sind, über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden ist. In den vorliegenden Unterlagen sind keine Angaben zur Eingriffsregelung und zu Ausgleichs- und Ersatzflächen enthalten. Zudem weisen wir darauf hin, dass zudem zu prüfen ist, ob durch die geplante Satzung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst werden. Wir bitten daher die Planung entsprechend zu ergänzen und erneut zur Stellungnahme vorzulegen.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist entsprechend der vorgebrachten Punkte zur Eingriffsregelung und zu Ausgleichs- und Ersatzflächen, sowie zu den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Es wird eine erneute Behördenbeteiligung durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 11:06 Uhr