Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 27.11.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 21.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Wasserrechtliche und bodenschutzrechtliche Belange (einschließlich Altlasten) werden durch die Bauleitplanung nicht berührt.
Hinweis Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung sind gemäß dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Erlaubnispflicht bzw. Anwendbarkeit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) sind durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen.
Hinweis:
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete/Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweis widerstreichenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt.
Beschluss
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. Der Hinweis zur Niederschlagswasserbeseitigung wird an den Bauherrn zur selbstständigen Beachtung und Kenntnisnahme weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2021 11:06 Uhr