Bauantrag von Herrn Schwertfirm: Abbruch des best. Wohngebäudes und Wiedererrichtung als Ersatzbau mit zwei Wohneinheiten, Außentreppe u. Schleppgauben, Fl.Nr. 1 Gem. Gaden, Dorfstr. 26


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 21.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch des best. Wohngebäudes und die Wiedererrichtung als Ersatzbau mit zwei Wohneinheiten. Das Gebäude soll mit II VG und D an das Bestandsgebäude „Dorfstraße 24“ angebaut werden. Das Wohnhaus ist in den Maßen 11,08 m x 10,96 m geplant, die seitliche WH soll ca. 6 m betragen. Östlich sollen zwei Balkone angebracht werden. Nördlich soll eine Außentreppe als separaten Zugang zur zweiten Wohneinheit dienen. 

Das Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid in der Bauausschusssitzung am 22.07.2020 behandelt. Ehemals war die Errichtung zweier Quergiebel am Haus geplant. Statt der Quergiebel sollen nun jeweils auf der nördlichen und südlichen Dachfläche Schleppgauben angebracht werden. Dem damaligen Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB. Zudem liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Waginger und Tachinger See. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beschluss

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Waginger und Tachinger See. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 11:06 Uhr