Antrag auf Vorbescheid von Frau Kuhn und Herrn Schilling: Neubau eines Einfamilienhauses mit Abbruch des alten Wohngebäudes und des Nebengebäudes, Fl.Nr. 391/3 Gem. Waging a. See, Am Höllenbach 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 21.04.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Ursprünglich planten die Antragsteller den Abriss des Wohngebäudes „Am Höllenbach 10“ und den Neubau eines Wohngebäudes als Anbau an das Gebäude „Am Höllenbach 6“. Dem Vorhaben wurde in der Bauausschusssitzung am 09.12.2020 zugestimmt. Die Antragsteller haben den ursprünglichen Antrag auf Vorbescheid am 05.02.2021 zurückgezogen.

Nun ist erneut ein Antrag auf Vorbescheid eingegangen. Nach wie vor soll das Wohngebäude „Am Höllenbach 10“, sowie das nördlich gelegene Nebengebäude abgerissen werden. Der Neubau des Wohnhauses soll jedoch nun auf dem nördlichen Teil des Grundstückes erfolgen. Der Baukörper ist mit II VG in den Maßen 11,20 m x 7,60 m (GR ca. 85 m²) geplant, die WH soll 6,50 m betragen. Gegenstand des ersten Antrages auf Vorbescheid war ein Baukörper mit den Maßen 10,40 m x 6,35 m, GR 66 m² mit EG und DG. 

Verwaltung
Nach Ansicht der Verwaltung könnte sich das Grundstück nach § 35 BauGB und nach § 34 BauGB beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das betroffene Grundstück als Mischgebiet dargestellt. Von einer Nachbarbeteiligung wurde im Zuge des Vorbescheidantrags abgesehen. 

Aufgrund des sich in der Nähe befindenden Höllenbaches ist das Grundstück lt. dem Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiet als Hochwassergefahrenfläche gekennzeichnet. In circa fünf Meter Entfernung befindet sich der Moosgraben.

Die Gebäude „Am Höllenbach 6“ und „Am Höllenbach 8“ wurden jeweils mit I VG errichtet. Das Gebäude „Am Höllenbach 12“ wurde im Jahr 1993 aufgestockt und verfügt nun über II VG und einer seitlichen WH von 5,20 m. 

Beschluss

Das Grundstück beurteilt sich zum Teil nach § 34 BauGB. Aufgrund des sich in der Nähe befindenden Höllenbaches ist das Grundstück lt. dem Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiet als Hochwassergefahrenfläche gekennzeichnet. In circa fünf Meter Entfernung befindet sich der Moosgraben.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben im Zuge der Nachverdichtung das gemeindliche Einvernehmen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 11:06 Uhr