Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Thanbichler: Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 361/14 Gem. Otting, Schlossbergstraße 22


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 21.04.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Terrassenüberdachung in Holzbauweise mit Glaseindeckung südwestlich am bestehenden Wohngebäude. Die Terrassenüberdachung soll in den Maßen 4,70 m x 2,56 m und einer Höhe von ca. 2,50 m bzw. 3 m errichtet werden.

Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Holzhausen West“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Lt. Festsetzung 10 ist eine Satteldachgestaltung mit Dachneigung zwischen 22° und 26° zulässig, die Dacheindeckung hat mit kleinteiligem, rotem oder rotbraunem Material zu erfolgen), geplant ist jedoch ein flach geneigtes Pultdach mit Glaseindeckung. Zudem befindet sich die geplante Überdachung komplett außerhalb des Baufensters.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden bereits mehrere Befreiungen bezüglich Baufensterüberschreitungen und abweichender Dachgestaltung erteilt. Nachdem es sich um eine Terrassenüberdachung handelt, ist es aus ortsplanerischer Sicht sinnvoll es mit einem Pultdach auszuführen, zudem handelt es sich um eine untergeordnete bauliche Anlage zum Hauptbaukörper. Eine Befreiung soll in Aussicht gestellt werden. 

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Holzhausen West“ und hält die Festsetzungen nicht ein. 

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Nr. 10 (Dachgestaltung als Satteldach mit einer Neigung von 22° bis 26° und Dacheindeckung nur mit kleinteiligem, rotem oder rotbraunem Material) sowie von den festgesetzten Baugrenzen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 11:06 Uhr