Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 12.05.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vorhaben: Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf seinem Grundstück. Die gegenständliche Änderung wird aus wohnwirtschaftlichen Gründen durchgeführt. Hierzu soll das Baufenster auf dem Grundstück vergrößert, die Zulassung von Quergiebeln ermöglicht und bei der Dachform für Garagen alternativ ein begrüntes Flachdach zugelassen werden.

Der Bauausschuss hat am 03.02.2021 der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Weidach“ betreffend Parzelle 28, Fl.Nr. 752/18 Gem. Gaden gemäß dem vorliegenden Planungskonzepts zugestimmt. Es wurde ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BauGB beschlossen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. 
Der Planentwurf des Planungsbüros Parzinger aus Waging vom 26.11.2020 wurde gebilligt und zur 3-wöchigen Auslegung bestimmt.


I. Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 22.02.2021 bis einschl. 22.03.2021, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Nr. 02/2021 (veröffentlicht am 19.02.2021).

  • Es sind keine Stellungnahmen / Einwendungen aus der Öffentlichkeit eingegangen.


II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 13 
Abs. 2 Nr. 3 BauGB:

Mit Schreiben vom 04.02.2021 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit Fristsetzung bis zum 12.03.2021.


Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • E.ON Bayern AG


Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 10.03.2021
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.412 Untere Immissionsschutzbehörde vom 10.03.2021
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) vom 25.02.2021
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 10.03.2021
  • Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 26.02.2021
  • Bayernwerk Netz GmbH vom 15.02.2021
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 12.02.2021


Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:

  • Regierung v. Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 16.02.2021
  • Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 17.02.2021
  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 09.02.2021
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 11.02.2021
  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 11.03.2021
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 10.03.2021
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 12.03.2021

Datenstand vom 14.12.2021 10:41 Uhr