Vorhaben: Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf seinem Grundstück. Die gegenständliche Änderung wird aus wohnwirtschaftlichen Gründen durchgeführt. Hierzu soll das Baufenster auf dem Grundstück vergrößert, die Zulassung von Quergiebeln ermöglicht und bei der Dachform für Garagen alternativ ein begrüntes Flachdach zugelassen werden.
Der Bauausschuss hat am 03.02.2021 der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Weidach“ betreffend Parzelle 28, Fl.Nr. 752/18 Gem. Gaden gemäß dem vorliegenden Planungskonzepts zugestimmt. Es wurde ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BauGB beschlossen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Der Planentwurf des Planungsbüros Parzinger aus Waging vom 26.11.2020 wurde gebilligt und zur 3-wöchigen Auslegung bestimmt.
I. Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 22.02.2021 bis einschl. 22.03.2021, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Nr. 02/2021 (veröffentlicht am 19.02.2021).
II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 13
Abs. 2 Nr. 3 BauGB:
Mit Schreiben vom 04.02.2021 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit Fristsetzung bis zum 12.03.2021.
Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:
Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:
Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen: