Stellungnahme v. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, vom 09.02.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 12.05.2021 ö beschließend 2.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht bestehen gegen die oben genannte Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken. Wir weisen darauf hin, dass es nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz auch innerhalb bebauter Bereiche verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgebrachten Hinweise werden an den Bauherrn zur selbstständigen Beachtung und Kenntnisnahme weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:41 Uhr