Stellungnahme v. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, vom 09.02.2021
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 12.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) | Sitzung des Bauausschusses | 12.05.2021 | ö | beschließend | 2.1.3 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht bestehen gegen die oben genannte Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken. Wir weisen darauf hin, dass es nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz auch innerhalb bebauter Bereiche verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2021 10:41 Uhr