Die Antragstellerin beabsichtigt den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses.
Der damalige Neubau vom jetzigen Postgebäude wurde 1986 genehmigt. Laut Planunterlagen mit einer seitl. WH von ca. 3,60 m und einer Firsthöhe von ca. 8,10 m, in den Außenmaßen ca. 28 m x 17 m (Baukörper E+D).
Maßnahmenbeschreibung vom Planungsbüro
„Nachdem das Grundstück lt. gültigem Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Waging a. See in einem Mischgebiet (MI) liegt, ist nachfolgende Bebauung und Nutzung vorgesehen. Die Abmessungen des Neubaus betragen ca. 17,50 m x 28,50 m in Ost-Westausrichtung.
Das Gebäude erhält Keller-, Erd-, 2 Ober- und ein Dachgeschoss (III VG + D). Im Erdgeschoss ist eine gewerbliche Nutzung mit ca. 450 m² Nutzfläche vorgesehen, im 1. + 2. Obergeschoss jeweils 6 Wohnungen mit 45 bis 80 m², im Dachgeschoss 2 zurückgesetzte Dachgeschosswohnungen (Penthaus) mit je ca. 90 – 100 m².
Die Wandhöhe für das Hauptgebäude ist mit 9,00 m geplant. Da sich das Vorhaben im baurechtlichen Innenbereich befindet ist es nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich nach unserer Meinung mit der Art der baulichen Nutzung, der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein (siehe hierzu die Angaben im Lageplan).
Die erforderlichen Stellplätze nach der Stellplatzverordnung der Marktgemeinde Waging a. See werden mit dem Bauantrag nachgewiesen.“
Verwaltung
Das Vorhaben ist mit 3 Vollgeschossen und einem 4ten Vollgeschoss als zurückversetztes Dachgeschoss geplant. Die seitl. WH der ersten drei VG beträgt ca. 9m, Gesamthöhe des Gebäudes liegt bei ca. 13,04 m.
Im Flächennutzungsplan ist das betroffene Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Gem. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB sind Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
In der näheren Umgebung haben wir folgende Baukörper zum Vergleich:
- Bahnhofstr. 48: Baukörper III VG + D, seitl. WH 8,50 m, FH 10,78 m (BPL)
- Bahnhofstr. 43 (Elektro Gruber): seitl. WH ca. 9,70 m, Walmdach FH 14,53 m
- Bahnhofstr. 32: EG Fa. Heigermoser, Ansicht 4 VG und eine flache Dachausführung.