Antrag auf Vorbescheid der Fa. See-Immobilien GmbH: Abbruch des best. Gebäudes und Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses, Fl.Nr. 100 Gem. Waging a. See, Bahnhofstraße 42


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 12.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. 

Der damalige Neubau vom jetzigen Postgebäude wurde 1986 genehmigt. Laut Planunterlagen mit einer seitl. WH von ca. 3,60 m und einer Firsthöhe von ca. 8,10 m, in den Außenmaßen ca. 28 m x 17 m (Baukörper E+D).

Maßnahmenbeschreibung vom Planungsbüro
„Nachdem das Grundstück lt. gültigem Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Waging a. See in einem Mischgebiet (MI) liegt, ist nachfolgende Bebauung und Nutzung vorgesehen. Die Abmessungen des Neubaus betragen ca. 17,50 m x 28,50 m in Ost-Westausrichtung.
Das Gebäude erhält Keller-, Erd-, 2 Ober- und ein Dachgeschoss (III VG + D). Im Erdgeschoss ist eine gewerbliche Nutzung mit ca. 450 m² Nutzfläche vorgesehen, im 1. + 2. Obergeschoss jeweils 6 Wohnungen mit 45 bis 80 m², im Dachgeschoss 2 zurückgesetzte Dachgeschosswohnungen (Penthaus) mit je ca. 90 – 100 m².
Die Wandhöhe für das Hauptgebäude ist mit 9,00 m geplant. Da sich das Vorhaben im baurechtlichen Innenbereich befindet ist es nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich nach unserer Meinung mit der Art der baulichen Nutzung, der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein (siehe hierzu die Angaben im Lageplan).
Die erforderlichen Stellplätze nach der Stellplatzverordnung der Marktgemeinde Waging a. See werden mit dem Bauantrag nachgewiesen.“

Verwaltung
Das Vorhaben ist mit 3 Vollgeschossen und einem 4ten Vollgeschoss als zurückversetztes Dachgeschoss geplant. Die seitl. WH der ersten drei VG beträgt ca. 9m, Gesamthöhe des Gebäudes liegt bei ca. 13,04 m.

Im Flächennutzungsplan ist das betroffene Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Gem. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB sind Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. 

In der näheren Umgebung haben wir folgende Baukörper zum Vergleich:
- Bahnhofstr. 48: Baukörper III VG + D, seitl. WH 8,50 m, FH 10,78 m (BPL)
- Bahnhofstr. 43 (Elektro Gruber): seitl. WH ca. 9,70 m, Walmdach FH 14,53 m
- Bahnhofstr. 32: EG Fa. Heigermoser, Ansicht 4 VG und eine flache Dachausführung.

Diskussionsverlauf

Diskussionsverlauf:
Dem Grundstücksnachbarn Herrn Mayer wurde vom Bauausschuss einstimmig das Rederecht erteilt: 
„Das Bauvorhaben sei für die angrenzenden Nachbarn eine Überraschung, die geplanten Kubatur sei für die Anlieger erschütternd. Das riesige Gebäude sei an der Stelle nicht vorstellbar. Lt. Herrn Mayer wurde ihm im Jahr 1992 eine Aufstockung bis zu einer Höhe von 5,13 m abgelehnt. Nun würde mit dem Vorhaben ein neuer Bezugskörper geschaffen werden. Unter Bezugnahme der Nachverdichtung sollte nicht alles zugelassen werden. Der Ort Waging a. See sollte nicht von solchen Gebäuden „verschandelt“ werden“.

Dem Vertreter der Fa. See-Immobilien GmbH Herrn Schneckenpointner wurde daraufhin ebenfalls das Rederecht erteilt:
Durch das Bauvorhaben soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, es sei geplant die Wohnungen nicht zu verkaufen sondern zu vermieten. Im EG wären derzeit Büroräume geplant, unter Umständen hätte auch eine kleine Bäckerei (nur Verkauf) Interesse, aber das sei zum aktuellen Zeitpunkt noch überhaupt nicht spruchreif. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB, im FNP ist der Bereich als Mischgebietsfläche dargestellt.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass das Dachgeschoss (als 4tes Vollgeschoss) auf allen vier Gebäudeseiten zurückversetzt errichtet wird, die seitliche Wandhöhe der ersten drei Vollgeschosse (EG – 2. OG) nicht höher als 9 m sein wird und im DG die Balkongeländer / Absturzsicherungen mit filigranen Bauteilen ausgeführt werden und nicht mittels Betonmauer eingefasst werden. So erhält das Gebäude eine nicht so wuchtige, massive Wirkung und fügt sich in den Ortsbereich in Waging besser ein.

Es wird empfohlen auf eine entsprechende Durchgrünung des Grundstücks zu achten. Die Stellplatzsatzung des Marktes Waging ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.12.2021 10:41 Uhr