Antrag auf Vorbescheid von Herrn Lanzerstorfer: Erweiterung des best. Tankstellenbetriebes, Fl.Nr. 747/1 Gem. Waging a. See, Salzburger Straße 49


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 12.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Tankstellenbetriebes in Richtung der Staatsstraße St2105.

Geplant ist der Neubau von einer Waschhalle mit PV-Anlage zur maschinellen KFZ-Wäsche als Ersatz für die vorhandene Waschanlage im KFZ-Werkstattgebäude in den Maßen von ca. 16 m x 7,50 m. Die Waschhalle soll östlich von dem bestehen Tankstellen-/Werkstattgebäude errichtet werden. Zwei Selbstbedienungswaschplätze sollen südlich der geplanten Waschhalle entstehen. Östlich davon sind drei Serviceplätze mit Staubsauger geplant. Darüber hinaus sollen die erforderlichen Stellplätze für Wohnmobile hergestellt werden und weitere Werbeanlagen errichtet werden. 

Der westliche Teil des Grundstücks ist im FNP als Mischgebiet dargestellt, der östliche Teil als Grünfläche. Das Grundstück liegt zum Teil im Innen- zum Teil im Außenbereich. Im Zuge des Vorbescheidantrags soll über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entschieden werden. 
Von einer Nachbarbeteiligung wird abgesehen. Gegenüber befinden sich mehrere denkmalgeschützte Gebäude, sowie der denkmalgeschützte Friedhof. Das Vorhaben befindet sich zum Teil in der Bauverbotszone der angrenzenden Staatsstraße. 
Mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein wurde das Vorhaben im Vorfeld bereits abgesprochen; es wurden soweit keine Bedenken geäußert. 

Verwaltung: Die geplante Waschhalle als auch die Waschboxen befinden sich baurechtlich im Innenbereich. Die östlich geplanten Serviceplätze (Staubsaugeranlage) überschreiten die Bauverbotszone zur Staatsstraße hin. Nachdem es sich bei der Staubsaugeranlage aber um kein Vorhaben mit gebäudeähnlicher Wirkung handelt, könnte man hier ebenfalls zustimmen. 

Beschluss

Das Grundstück beurteilt sich zum Teil nach § 34 BauGB und zum Teil nach § 35 BauGB. Die Bebauung entlang der St 2105 schließt mit einer schönen Bebauungslinie der Gebäudekörper ab. Zieht man hier eine Linie runter auf das südlich gelegene gegenständliche Grundstück würde sich die geplante Waschhalle noch nach § 34 BauGB beurteilen. Die Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich dürfen durch das Vorhaben nicht eingeschränkt werden.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Hinweis:
Bei der derzeitigen Planung wird die Bauverbotszone (20 m) vom Bestand der Fahrbahnkante gemessen dargestellt, nachdem aber künftig der Kreuzungsbereich eine zusätzliche Abbiegespur erhalten soll, sollte dies bei der Beurteilung des Vorhabens berücksichtigt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:41 Uhr