Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 04.12.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2021 ö beschließend 2.1.4

Sachverhalt

Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:

Bei der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplanes sind wasserwirtschaftliche Belange nur geringfügig betroffen, wir haben deshalb keine grundsätzlichen Einwände oder Bedenken. Folgende Informationen und Empfehlungen bitten wir aber zu beachten bzw. im Änderungsentwurf zum o.g. Bebauungsplan noch zu berücksichtigen: 
Anfallendes Schmutzwasser ist in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten.
Unverschmutztes oder nur leicht verschmutztes Niederschlagswasser sollte möglichst vor Ort versickert werden, um Kläranlagen, Kanalnetze und Vorfluter zu entlasten. Dazu ist die Eignung des Untergrundes zur Versickerung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu prüfen. Im Bereich von Altlastenverdachtsflächen, Altstandorten, Altlasten, Auffüllungen mit belastetem Material darf keine Versickerung von Niederschlagswasser 
vorgenommen werden. 

Soweit eine ordnungsgemäße dezentrale Versickerung verwirklicht werden kann, empfehlen 
wir folgende Punkte als Hinweise bzw. Festsetzungen in die Satzung mit aufzunehmen: 

  • Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern. Dabei ist eine breitflächige Versickerung über eine belebte Oberbodenschicht anzustreben. Ist eine breitflächige Versickerung nicht möglich, so ist eine linienförmige Versickerung z.B. mittels Mulden-Rigolen oder Rigolen zu realisieren. 
Es ist eigenverantwortlich zu prüfen, inwieweit bei der Beseitigung von Niederschlagswasser eine erlaubnisfreie Versickerung vorliegt. Sofern die Voraussetzungen zur Anwendung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) nicht gegeben sind, ist beim Landratsamt eine wasserrechtliche Gestattung mit entsprechenden Unterlagen zu beantragen. 
  • Um der Versiegelung des Bodens entgegenzuwirken, wird empfohlen, befestigte Flächen möglichst durchlässig z. B. mit Schotterrasen, Rasengittersteinen o. ä auszuführen. 

Auf die Möglichkeit der Regenwassernutzung z.B. zur Gartenbewässerung und für WC-Spülung weisen wir hin. Die Errichtung einer Eigengewinnungsanlage ist nach AVBWasserV dem Wasserversorgungsunternehmen zu melden. Es ist unter anderem sicherzustellen, dass keine Rückwirkungen auf das private und öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz entstehen. 

Sollten während der Baumaßnahmen Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, die auf eine Altlast o.ä. hinweisen, ist das Landratsamt Traunstein zu verständigen. 

Das Landratsamt (Abteilung 6 - Gesundheit sowie SG 4.16 - Wasserrecht und SG 4.40 - 
Bauamt) erhält einen Abdruck der Stellungnahme.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgebrachten Hinweise werden an den Bauherrn zur selbstständigen Beachtung und Kenntnisnahme weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr