Vorhaben: Der Antragsteller ist Inhaber einer HLS Firma und beabsichtigt in unmittelbarer Nähe seines Betriebs, auf eigenem Grundstück, ein Wohnhaus zu errichten. Das geplante Wohnhaus befindet sich im derzeitigen Obstanger.
Um eine eindeutige baurechtliche Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich zu definieren wurde die Aufstellung einer Klarstellung- und Einbeziehungssatzung beantragt.
Der Bauausschuss hat am 11.11.2020 die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im Ortsteil Holzhausen, betreffend Fl.Nr. 237 (Tlfl.) Gem. Otting, gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nrn. 1 und 3 BauGB, beschlossen.
Der Satzungsentwurf vom 02.11.2020 wurde in der Zeit vom 14.12.2020 – 11.01.2021 erstmals öffentlich ausgelegt, zeitgleich fand die Trägerbeteiligung (19.11. – 18.12.2020) statt. Nach erfolgter Würdigung in der Bauausschusssitzung am 21.04.2021 wurde der neue Satzungsentwurf vom 12.03.2021 erneut ausgelegt.
I. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 BauGB:
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 25.05.2021 bis einschl. 11.06.2021, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Nr. 05/2021 (veröffentlicht am 21.05.2021).
II. erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 BauGB:
Mit Schreiben vom 30.04.2021 erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit Fristsetzung bis zum 21.05.2021.
Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein
Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:
- Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Unter Bauaufsichtsbehörde vom 07.06.2021
- Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 14.05.2021
- Landratsamt Traunstein, SG 4.41 Untere Immissionsschutzbehörde vom 17.05.2021
Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:
- Landratsamt Traunstein, SG 4.14, untere Naturschutzbehörde vom 19.05.2021
- Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 06.05.2021
- Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 19.05.2021
- Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 19.05.2021