Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 19.05.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2021 ö beschließend 3.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme vom 19.05.2021

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Gemeinde Waging a. See möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein weiters Wohngebäude im Bereich des derzeitigen Obstangers schaffen. Wir haben bereits am 16.12.2020 eine grundsätzliche Stellungnahme abgegeben. Diese gilt als nochmals angeführt.


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Stellungnahme vom 16.12.2020
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Der Marktgemeinde Waging a. See möchte für den Ortsteil Holzhausen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein weiteres Wohngebäude im Bereich des derzeitigen Obstangers schaffen.

Grundsätzlich bestehen von unserer Seite aus keinen Einwänden solange die weiteren Planungen keine Nachteile für den bestehenden Gewerbebetrieb haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die, vom Betrieb ausgehenden, betriebsüblichen Emissionen einschließlich des zugehörigen Betriebsverkehrs.

Erfolgte Würdigung:
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Entstehende Nachteile für den bestehenden Gewerbebetrieb sind aus Sicht der Gemeinde nicht zu erwarten bzw. derzeit nicht erkennbar. Da es sich bei dem bestehenden Gewerbetrieb und dem neu geplanten Wohnhaus um den gleichen Eigentümer handelt sind hier Konflikte nicht zu erwarten.
Zudem handelt es sich laut Flächennutzungsplan um den Gebietstyp „Dorfgebiet“ gem. § 5 BauNVO. Hier sind Wohngebäude sowie nicht störende Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe nebeneinander zulässig.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Wegen des Verweises auf die frühere Stellungnahme vom 16.12.2020 dürfen wir auf die bereits erfolgte Abwägung vom 21.04.2021 verweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr