Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 11.01.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2021 ö beschließend 4.1.3

Sachverhalt

Abwasserbeseitigung:
In der Begründung findet sich keine Ausführung über die Schmutzwasserbeseitigung. Das anfallende Schmutzwasser ist nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Vorranging ist das Schmutzwasser der gemeindlichen Kanalnetz zuzuführen. Soweit dies nicht möglich sein sollte, ist das Abwasser dezentral über eine Kleinkläranlage zu beseitigen. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Wir bitten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Aussage über die Abwasserbeseitigung zu tätigen.

Hinweis Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Erlaubnispflicht bzw. Anwendbarkeit der NWFreiV sind durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen.

Hinweis:
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete/Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Das anfallende Schmutzwasser ist grundsätzlich dem gemeindlichen Kanalnetz zuzuführen. Die Begründung wird redaktionell um den entsprechenden Hinweis auf die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr