Stellungnahme vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 18.12.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen
Da an das Baugebiet landwirtschaftliche Flächen angrenzen, schlagen wir vor, sinngemäß folgenden Hinweis z.B. in der textlichen Festsetzung zur Vermeidung von Konflikten auszunehmen. Die Bauwerber sind darauf hinzuweisen, dass die von den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgehende Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen, auch sowie sie über das übliche Maß hinausgehen, zu dulden sind. Insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, falls die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingen. Die Duldung dieser Immissionen ist sicherzustellen.
Ansonsten bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände.
Beschluss
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Den genannten Hinweis zur Duldung der ausgehenden Immissionen wird als Hinweis im Satzungsentwurf redaktionell ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr