Bauantrag von Herrn Gruber: Errichtung einer Nagelfluh-Stützmauer, Fl.Nr. 394/13 Gem. Gaden, Gartenallee 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Nagelfluh-Stützmauer. Die Stützmauer soll an der östlichen Grundstücksgrenze entlang Richtung Süden verlaufen. Die Länge ist mit ca. 50 m geplant. Der Mauerteil am Fischinger Weg soll 1 m hoch werden, der Teil an der Gartenallee soll 1,50 m hoch werden. Das Gelände zur Stützmauer hin soll entsprechend aufgefüllt werden. 

Folgende Erläuterung ist den Antragsunterlagen beigefügt:

„Beiliegend übersenden wir Ihnen den Bauantrag zur Errichtung einer Stützwand zur Hinterfüllung für das anschließende Grundstück um eine geringere Hangneigung zu erzielen. Die Wand wird mit Nagelfluhsteinen in Trockenbauweise errichtet. Damit können sich verschiedene Tierarten in den Fugen ein gemütliches Heim schaffen. Gartenseitig wird die neue Mauer mit einheimischen Sträuchern nach der Vorschlagsliste des LRA TS hinterpflanzt.“

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kammering – Ost“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Festsetzung Nr. 4 des Bebauungsplanes legt fest, dass das natürliche Gelände unverändert zu belassen ist, soweit eine Veränderung nicht aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Der südliche Teil der geplanten Stützmauer liegt im festgesetzten Sichtdreieck. Gem. Festsetzung Nr. 5 sind die Flächen innerhalb der Sichtdreiecke von jeder Bebauung und Bepflanzung über 0,80 m der Oberkante Straße freizuhalten. Die Stützmauer soll jedoch in dem Bereich 1 m hoch werden. Zudem sind Zaunsockel aus Mauerwerk oder Beton gem. Festsetzung Nr. 9 unzulässig. Die Bauverwaltung sieht wesentliche Grundzüge des Bebauungsplanes betroffen. Zudem würde bei Zustimmung ein Bezugsfall geschaffen werden. Von einer Befreiung der genannten Festsetzungen wird abgeraten. 

Bautechnik
Das Vorhaben befindet sich zum Teil in dem im Bebauungsplan festgelegten Sichtdreieck. Auf die Freihaltung der Flächen innerhalb der Sichtdreiecke von Bebauungen und Bepflanzungen über 0,80 m Höhe, gemessen ab Oberkante Straße sollte unbedingt geachtet werden. Aufgrund einer durch das Vorhaben mögliche Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse wird eine Befreiung von dieser Festsetzung als kritisch betrachtet. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kammering – Ost“ und hält die Festsetzungen nicht ein. 

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht. Den Befreiungen von den Festsetzungen Nr. 4 (Das natürliche Gelände ist – sofern und soweit eine Veränderung nicht aus zwingenden Gründen erforderlich ist – unverändert zu belassen), Nr. 5 (die Flächen innerhalb der Sichtdreiecke sind von jeder Bebauung und Bepflanzung über 0,80 m der Oberkante Straße freizuhalten und Nr. 9 (Zaunsockel aus Mauerwerk oder Beton sind unzulässig) wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr