Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Abstellraum und Terrasse. Das Einfamilienhaus soll mit II VG in den Maßen 10,29 m x 6,16 m errichtet werden. Die seitliche WH ist mit 5,48 m geplant. Die Dachgestaltung soll als Satteldach mit einer Dachneigung von 15° ausgeführt werden.
Zwei Stellplätze sollen errichtet werden, davon ein Stellplatz als Carport. Dieser ist an der nördlichen Grundstücksgrenze geplant. Angrenzend soll die Errichtung eines Kellerersatzraumes samt Holzlege erfolgen. Der Carport samt Kellerersatzraum/Holzlege soll in den Maßen 12 m x 2,85 m mit einer seitlichen WH von 2,70 m errichtet werden.
Folgende Erläuterung wurde dem Antrag beigelegt:
„Das Flurstück 241/4 wurde 1960 perspektivisch für eine zukünftige Bebauung erworben. Unsere Bauherrschaft möchte an die Erwerbsintention der Vorgänger-Generation anknüpfen, da in Waging a. See aufgewachsen und will gern nach Errichtung des Eigenheimes zu den Wurzeln zurückkehren. Städtebaulich rundet der geplante Baukörper den Siedlungsraum ab und orientiert sich in Materialwahl und Bauelementen wie z. B. der Dachneigung u. dem Dachüberstand an lokale Bautraditionen, bleibt dabei aber unverkennbar zeitgenössisch. Schützenswerter Baumbestand soll erhalten bleiben. In den Ausnützungsziffern orientieren wir uns an den benachbarten Flurstücken. Auf der unmittelbaren Nachbarflur Nr. 248/3 ist derzeit genehmigt der Abbruch eines kleinen Siedlungshauses und die Erstellung eines größeren Zweifamilienhauses. Unser geplantes Bauvorhaben fällt auch aufgrund der beengteren Rahmenbedingungen im Volumen deutlich kleiner aus.
Folgende Fragen werden gestellt:
- Ist das Bauvorhaben gem. beiliegendem Lageplan inklusive Erschließung planungsrechtlich hinsichtlich Lage auf dem Baugrundstück, Größe und Höhe zulässig?
- Ist die Erschließung gesichert?
- Ist die geplante Art der Wohnnutzung zulässig?
- Ist das geplante Maß der Nutzung (II VG, Grundfläche inkl. Nebenanlagen u. Zufahrten: 185,90 m², Grundfläche Hauptbaukörper: 63,42 m², Geschossfläche 126,83 m²) zulässig?
- Ist die geplante Holz-Bauweise zulässig?
Verwaltung
Zu den Fragen des Antragstellers wird Folgendes angeführt:
- Im FNP ist das Grundstück als Grünfläche dargestellt. Das Vorhaben befindet sich unseres Erachtens zum Teil im Innenbereich und zum Teil im Außenbereich. Im Zuge der Nachverdichtung könnte einer Bebauung zugestimmt werden.
- Die Gemeindewerke wurden am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme ist derzeit noch ausstehend.
- Hinsichtlich der umliegenden Bebauung ist eine Wohnnutzung vorstellbar.
- Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
- Der Errichtung des Wohngebäudes in Holz-Bauweise könnte zugestimmt werden.
Das Grundstück ist teilweise als überschwemmungsgefährdetes Gebiet aufgrund der Nähe zum Höllenbach eingestuft. Für das Grundstück besteht ein Wegerecht über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 241/16. Im Zuge des Vorbescheidsantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen. Auf die geplante Grenzbebauung auf einer Länge von 12 m wird hingewiesen.