Antrag auf Vorbescheid von Frau Zahnbrecher: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, einer Zufahrt zur Garage wg. Hanglage im UG, Wohnnutzung im EG u. OG als Ersatz f. das ehem. Wirtschaftsgebäude, Fl.Nrn. 572 u. 680/2 Gem. Freimann, Nähe Unteraschau 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen als Ersatz für das ehemalige Wirtschaftsgebäude. Der bestehende Baukörper befindet sich unmittelbar an der Bahnstrecke Traunstein – Waging a. See. Dem Lageplan zufolge soll das geplante Wohnhaus etwas weiter nach Osten vom Bahngleis weggerückt werden. Der Baukörper ist mit EG und OG mit Kniestock geplant. Die Hausbreite soll 10 m betragen. Genauere Angaben liegen derzeit nicht vor. 

Verwaltung
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Unteraschau. Von einer Nachbarbeteiligung wurde im Zuge des Antrags auf Vorbescheid abgesehen. Im Antrag sind keine expliziten Fragen genannt. Demzufolge soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens überprüft werden. 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die DB am Verfahren beteiligt, eine Stellungnahme ist noch ausstehend.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB) für den Ortsteil Unteraschau. Die Festsetzungen sind einzuhalten.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr