2. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Tengling – Egart“, betreffend Fl.Nr. 463/5 Gem. Tengling: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Vorhaben: Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Gebäude (Egart 2b) als Mehrgenerationenhaus zu bewohnen. Um ein ausreichendes Platzangebot an Wohnraum zu erhalten ist ein erdgeschossiger Anbau, östlich am bestehenden Baukörper, geplant (Holzbauweise und Satteldach). Zudem ist noch ein weiterer Carport mit Abstellraum geplant.

Der Gemeinderat Taching a. See hat am 28.05.2020 die 2. Änderung zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung „Tengling – Egart“, gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB, beschlossen. In seiner Sitzung am 22.10.2020 wurde der Planentwurf vom Planungsbüro Brüderl aus Kirchanschöring gebilligt und es erfolgte die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung.


I. Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 BauGB:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 23.11.2020 bis einschl. 18.12.2020, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Nr. 11/2020 (veröffentlicht am 20.11.2020).

  • Es sind keine Stellungnahmen / Einwendungen aus der Öffentlichkeit eingegangen.


II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 BauGB:

Mit Schreiben vom 05.11.2020 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit Fristsetzung bis zum 11.12.2020.

Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • E.ON Bayern AG
  • Bauernverbund Traunstein


Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:

  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft
  • Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau
  • Kabel Deutschland GmbH
  • Energie Südbayern
  • Bund Naturschutz Traunstein


Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:

•         Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde vom 09.12.2020
•         Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 11.12.2020
•         Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 11.12.2020
•         Wasserversorgung Achengruppe vom 09.12.2020
•         Deutsche Telekom Technik GmbH vom 02.12.2020
•         Landratsamt Traunstein, Naturschutz vom 30.11.2020
•         Regierung von Oberbayern vom 27.11.2020
•         Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 27.11.2020
•         Bayernwerk Netz GmbH, Freilassing vom 18.11.2020
•         Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 17.11.2020
•         Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 10.11.2020

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:45 Uhr