Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde vom 09.12.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Unterlagen enthalten keine Angaben zum Immissionsschutz, z.B. zu den Geruchsimmissionen benachbarter landwirtschaftlicher Betriebe, und sind daher noch zu ergänzen. 

Hinweise zur Ermittlung und Bewertung können dem IMS IIB5-4641.0-011/94 Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht vom 25.03.1997 entnommen werden. 

Hinweis: 
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebiets Immissionsschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/ Stadt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hofstelle des nächstgelegenen aktiven landwirtschaftlichen Betriebs mit Tierhaltung befindet sich in einer Entfernung von mehr als 150 m vom Rand des Änderungsbereichs entfernt in südlicher Richtung. Schädliche Geruchsimmissionen im Änderungsbereich sind aufgrund dieser nach den einschlägigen Regeln als ausreichend groß zu wertender Entfernung nicht zu befürchten. Der betreffende Betrieb wird durch die durch die Satzung zulässige Nutzung ebenfalls nicht weiter beeinträchtigt, da sich bereits Wohngebäude sehr viel näher am Betrieb befinden, als das durch die Satzung neu zulässige Bauvorhaben. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:45 Uhr