Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 27.11.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:

Planung 
Durch die vorliegende Satzung soll die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 463/5 der Gemarkung Tengling, am nordöstlichen Ortsrand von Tengling, ermöglicht werden. Zudem ist ein weiterer Carport mit Abstellraum geplant. Der Geltungsbereich der Satzung hat einschließlich privater Grünfläche zur Ortsrandeingrünung eine Größe von ca. 600 m² und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im äußersten Südosten des Grundstücks ist eine Ausgleichsfläche vorgesehen. 

Bewertung 
Erfordernisse der Raumordnung stehen der 2. Änderung der Innenbereichssatzung „Tengling-Egart“ nicht entgegen.

Hinweis 
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:45 Uhr