Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 27.11.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Planung
Durch die vorliegende Satzung soll die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 463/5 der Gemarkung Tengling, am nordöstlichen Ortsrand von Tengling, ermöglicht werden. Zudem ist ein weiterer Carport mit Abstellraum geplant. Der Geltungsbereich der Satzung hat einschließlich privater Grünfläche zur Ortsrandeingrünung eine Größe von ca. 600 m² und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im äußersten Südosten des Grundstücks ist eine Ausgleichsfläche vorgesehen.
Bewertung
Erfordernisse der Raumordnung stehen der 2. Änderung der Innenbereichssatzung „Tengling-Egart“ nicht entgegen.
Hinweis
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2021 14:45 Uhr