Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Erhebung einer Marketingumlage für regionale Marketingmaßnahmen der Touristinformation Waging a. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die TouristInformation Waging a. See koordiniert und entwickelt die regionalen Marketingmaßnahmen für die beteiligten Kommunen Tittmoning, Taching a. See, Wonneberg, Petting, Kirchanschöring und Fridolfing. Die ursprüngliche Ausgangsbasis zum Vertrieb eines gemeinsamen Gästemagazins wurde in den letzten Jahren um zahlreiche, gemeinsame Marketingmaßnahmen weiterentwickelt. Die dadurch der Marktgemeinde Waging a. See entstehenden Kosten sind durch die Erhebung einer Umlage zu decken. In mehreren Verhandlungen mit dem Bürgermeister der Marktgemeinde Waging a. See, M. Baderhuber, und VG-Kämmerer Kraus mit den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden, konnte man sich am 10.09.2020 auf ein Verhandlungsergebnis einigen. An den gemeinsamen regionalen Marketingmaßnahmen wollen alle beteiligten Kommunen weiter festhalten. Bei der bisher von Waging a. See bei den Kommunen vereinnahmten Umlage von insg. 22.500 € konnte für die Marktgemeinde Waging a. See eine Kostendeckung bei Weitem nicht erreicht werden. Nach langwierigen Verhandlungen konnte man sich letztendlich auf einen Umlagebetrag von insg. 80.330 € einigen. Ausgehend von den Übernachtungszahlen für 2018 entfällt davon auf die Gemeinde Taching a. See für 2020 (Abrechnung in 2021) ein Betrag von 14.790 €. Der Rat wurde über das Verhandlungsergebnis bereits unterrichtet. Für die Erhebung der Umlage durch die Marktgemeinde Waging a. See ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung notwendig. Die im RIS beiliegende Zweckvereinbarung wurde vorab von der Rechtsaufsichtbehörde geprüft und wurde von der VG-Kämmerei am 05.05.2021 an alle beteiligten Kommunen mit der Bitte übersandt, einen entsprechenden Ratsbeschluss über die Zustimmung zur Zweckvereinbarung herbeizuführen. Die Zweckvereinbarung soll am 01.08.2021 in Kraft treten.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Zweckvereinbarung zur Erhebung einer Umlage für die von der TouristInformation Waging a. See zu erbringenden gemeinschaftlichen, regionalen Marketingmaßnahmen und stimmt dieser Zweckvereinbarung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 13:30 Uhr