Herr Kühnhauser möchte das bestehende Wohngebäude im OG für sich und seine Familie erweitern. Mit der geplanten Aufstockung der bestehenden Garage können so noch zwei zusätzliche Räume (Kinderzimmer) geschaffen werden. Die im EG befindliche Wohnung wird derzeit von den Eltern der jungen Familie bewohnt.
In der Gemeinderatssitzung am 23.04.2020 wurde dem Vorhaben von Fam. Kühnhauser und einer Änderung des Bebauungsplanes Rambicheln zugestimmt.
Derzeit beurteilt sich das Vorhaben nach dem Bebauungsplan „Rambicheln“ in der Fassung der 1. Änderung; als Bezugsfall kann hier die 6. Änderung herangezogen werden.
Nachdem die Grundzüge der Planung berührt sind (Nebengebäude und Garagen dürfen nicht zu Wohnzwecken ausgebaut und aufgestockt werden) ist das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB anzuwenden.
Nach langer Kommunikation mit dem Antragsteller wurde nun von der Architektin Dipl.-Ing. Maria Weig aus Eggstätt ein Bebauungsplanentwurf i.d. Fassung vom 25.02.2021 (per E-Mail übermittelt am 07.05.2021) in der Verwaltung eingereicht. Die entsprechenden Nachbarunterschriften bzgl. des Vorhabens liegen dem Antrag bei.
Die Planerin führt aus, dass die Aufstockung der Garage mit derselben Wandhöhe wie das bestehende Wohnhaus mit ca. 5,35 m geplant sei. Im ursprünglichen Bebauungsplan war eine Traufhöhe im Mittel von max. 4,50 m festgesetzt. Diese Festsetzung wird somit nun erhöht.
Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten im BPL wird durch das Vorhaben nicht tangiert. Die ursprünglich festgesetzte GFZ (Geschossflächenzahl) wird von 0,30 auf 0,35 erhöht. Nach Ausführungen der Planerin läge das geplante Vorhaben bei einer GFZ von 0,31.
Um einen Eindruck vom geplanten Bauvorhaben erhalten zu können, sind als Anlage die Vorabzüge der Modell-Ansicht und vom Eingabeplan eingestellt.