Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Kühnhauser: Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 2190/29 Gem. Taching a. See, Dachsteinstraße 29


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Gartenhütte in Holzbauweise. Das Gartenhaus soll nordöstlich vom bestehenden Wohngebäude in den Maßen 5,50 m x 3,60 m mit einer seitl. WH von 2,17 m und einer FH von 2,75 m errichtet werden. Das Satteldach ist mit einer Dachneigung von 16° geplant. Der Antragsteller begründet die geringe Dachneigung damit, dass die Gartenhütte nicht zu hoch werden soll um das optische Erscheinungsbild dadurch nicht zu beeinträchtigen.

Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rambicheln“, in der Fassung der 1. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein. Lt. Festsetzung Nr. 9 müssen sich Garagen und Nebengebäude in Bezug auf Dachneigung und Dachdeckungsmaterial den Hauptgebäuden angleichen. Das betroffene Hauptgebäude hat eine Dachneigung von 21°, das Gartenhaus soll jedoch nur eine Dachneigung von 16° erhalten. Zudem setzt der Bebauungsplan Baugrenzen fest. Der Baukörper soll das Baufenster um ca. 1,80 m überschreiten. 

Im Geltungsbereich wurden bereits mehrere Befreiungen sowie von der Festsetzung Nr. 9 bezüglich einer abweichenden Dachgestaltung, als auch von den festgesetzten Baugrenzen erteilt. Angrenzend zum geplanten Standort der Gartenhütte verläuft ein Erdkabel. Die betroffene Nachbarin hat dem Vorhaben zugestimmt. 

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rambicheln“ in der Fassung der 1. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein. Die Nachbarunterschrift liegt vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Nr. 9 (Garagen und Nebengebäude müssen sich in Bezug auf Dachneigung und Dachdeckungsmaterial den Hauptgebäuden angleichen) und von den festgesetzten Baugrenzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 13:30 Uhr