Bauantrag von Herrn Magg: Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 522 Gem. Taching a. See, Schönhofen 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Anbaus östlich an das bestehende Wohnhaus. Der Anbau soll in Form eines Quergiebels in den Maßen 4,67 m x 2,10 m mit einer Dachneigung von 32° erfolgen. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB ist die Erweiterung eines Wohngebäudes unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt abschließend der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Einer ersten Einschätzung des Landratsamtes zufolge kann dem Bauvorhaben zugutegehalten werden, dass der Quergiebel zur Hofstelle hinwirkt und nicht Richtung Außenbereich.

Der Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt. In einer Entfernung von ca. 55 m befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB. Die Nachbarunterschrift liegt vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 13:30 Uhr