Erlass neuer Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Strandbäder, Campingplatz und Bootsliegeplätze ab dem Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 24.06.2021 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 27.05.2021 einigte sich der Rat auf eine Erhöhung der Campinggebühren ab dem Haushaltsjahr 2022. 

Von der Kämmerei wurde eine Benutzungsgebührenordnung erstellt, die heute mit den am 27.05.2021 beratenen Gebührensätzen beschlossen werden soll. Die neue Benutzungsgebührenordnung, welche zum 01.01.2022 in Kraft treten soll, wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Nachdem der TOP intensiv vorberaten wurde, gibt es kaum mehr Diskussionsbedarf zu diesem TOP.

Nicht beraten wurde am 27.05.2021 welcher Zeitraum als Hauptsaison deklariert wird. Bislang gilt als Hauptsaison der Zeitraum vom 15.06. bis 31.08. Ab 2022 wird vorgeschlagen den Zeitraum um 15 Tage, nämlich von 01.06.2021 bis 31.08. zu verlängern.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der ab 2022 geltenden Benutzungsordnung für die gemeindlichen Seebäder, den Campingplatz und die Bootsliegeplätze und stimmt dieser Benutzungsordnung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:02 Uhr