Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 26.04.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 24.06.2021 ö beschließend 5.1.2

Sachverhalt

  • Stellungnahme 26.04.2021
die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 27.11.2020 zur 2. Änderung der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil „Tengling-Egart“ Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen. 

Im Zuge der erneuten Beteiligung haben sich keine raumordnerisch relevanten Änderungen ergeben. Erfordernisse der Raumordnung stehen der 2. Änderung der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil „Tengling-Egart“ daher weiterhin nicht entgegen.


  • Stellungnahme vom 27.11.2020
Planung 
Durch die vorliegende Satzung soll die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 463/5 der Gemarkung Tengling, am nordöstlichen Ortsrand von Tengling, ermöglicht werden. Zudem ist ein weiterer Carport mit Abstellraum geplant. Der Geltungsbereich der Satzung hat einschließlich privater Grünfläche zur Ortsrandeingrünung eine Größe von ca. 600 m² und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im äußersten Südosten des Grundstücks ist eine Ausgleichsfläche vorgesehen. 

Bewertung 
Erfordernisse der Raumordnung stehen der 2. Änderung der Innenbereichssatzung „Tengling-Egart“ nicht entgegen.

Hinweis 
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Erfolgte Abwägung am 25.03.2021:
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 

Wegen des Verweises auf die frühere Stellungnahme vom 27.11.2020 wird hierzu auf die bereits erfolgte Abwägung vom 25.03.2021 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:02 Uhr