Antrag auf Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung „Limberg“, betreffend Fl.Nr. 936/1 und 934 Gem. Taching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 24.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.03.2021 beantragen Elena und Stephan Mayer mit Anna Jahner und Andreas Krautenbacher die Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung in Limberg. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Die Entwicklungssatzung für den Bereich Limberg wurde 2018 rechtskräftig.


Zum Vorhaben Krautenbacher/Jahner, Fl.Nr. 936/1 Gem. Taching, Limberg 9:        

Geplanter Anbau, westlich am bestehenden Gebäude, zur Schaffung einer 2. Wohneinheit.

Bezüglich der Anfrage wurde bereits Anfang des Jahres mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen: Nachdem in der Entwicklungssatzung Baufenster/Baugrenzen festgelegt wurden, können bauliche Anlagen nur innerhalb dieser Baugrenzen errichtet werden. Nachdem sich der geplante Anbau komplett außerhalb dieses Baufensters befindet, wäre dies nach der aktuellen Satzung nicht zulässig. Eine Befreiung solch einer massiven Baugrenzenüberschreitung kann leider nicht in Aussicht gestellt werden, daher müsste die Satzung geändert werden.

Verwaltung: Nachdem für die Erstellung der Satzung die Errichtung eines neuen Bauvorhabens auf Flurnummer 936/2 ausschlaggebend war und man die Baugrenzen engliegend um die bestehenden Baukörper im OT Limberg gezogen hat, würde aus Sicht der Verwaltung nichts gegen eine Vergrößerung des Baufensters in diesem Fall sprechen, da auch der Geltungsbereich der Satzung nicht tangiert wird. Gerade auch dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, würde man hier gerecht werden, bevor wieder weitere Flächen im Außenbereich versiegelt werden, würde man im vorliegenden Fall das Bestandsgebäude erweitern.

Bei einem Gespräch im Rathaus am 08.06.2021 teilten die Bauherren mit, dass Sie das Baufenster für Ihr Vorhaben bis auf die westliche Grundstücksgrenze erweitern / ziehen wollen. Dies ist im beigefügten Antragsplan noch anders dargestellt.


Zum Vorhaben Mayer, Fl.Nr. 934 Gem. Taching, Limberg 11 und 12:

Neubau eines Einfamilienhauses, südlich der bestehenden Hofstelle.

Wie beim vorgenannten Vorhaben sieht die Satzung keine weiteren Baufenster vor. Zudem befindet sich das geplante Vorhaben komplett außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung. 

Als Alternative wurde von Seiten der Verwaltung dem Antragsteller vorgeschlagen, das Vorhaben östlich der bestehenden Hofstelle zu errichten oder südlich mit Nähe zum Bestandsgebäude oder südlich als Anbau an das bestehende Wohnhaus. In einem ersten Gespräch im Oktober 2020, bekundete der Antragsteller, dass sich östlich ein bestehender Obstanger befände, allerdings könnte man darüber reden, den Obstanger aufzulassen und ihn an anderer Stelle wieder neu zu errichten. Auch die südliche Positionierung des Baukörpers bzw. ein Anbau fand aus familiären Gründen keinen Zuspruch. Nun wurde der neue Baukörper aber dennoch, außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung, südlich der bestehende Hofstelle geplant. 

Einer Erweiterung des Geltungsbereichs der Satzung, durch das Vorhaben, sieht die Verwaltung nicht ohne weiteres möglich. Nachdem beide Vorhaben in einer gemeinsamen Änderung vollzogen werden sollen, empfiehlt die Verwaltung dringend die geplante Satzungsänderung vorher mit dem Landratsamt Traunstein abzustimmen, ob eine Änderung Aussicht auf Erfolg hat bzw. wie die Planung zu erfolgen hat, bevor wir hier ein Verfahren eröffnen.
Eine entsprechende Anfrage wurde bereits Mitte Mai an das LRA gerichtet. Eine Rückmeldung liegt noch nicht vor.


Entscheidungen im Gemeinderat:
  • wird eine Änderung der Satzung für beide Vorhaben in Aussicht gestellt?
  • wird eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Satzung für das Vorhaben Mayer, wie im Plan dargestellt, in Aussicht gestellt?

Sofern beiden Vorhaben zugestimmt wird, schlägt die Verwaltung vor, dass beide Änderungen in einem gemeinsamen Änderungsverfahren der Satzung auf den Weg gebracht werden sollen. Nur im Ausnahmefall sollen die beiden Vorhaben in Einzelverfahren gesplittet werden.

In der Diskussion kommt der Rat überein, in heutiger Sitzung noch keine Beschlussfassung zur Änderung der Entwicklungssatzung vorzunehmen. Zunächst sollte das Ergebnis der  Abstimmungsgespräche zwischen dem Landratsamt und der Bauverwaltung der VG abgewartet werden. 

Datenstand vom 14.12.2021 14:02 Uhr