Bauantrag von Frau Blieninger: Aufstockung und Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit in das best. Wohnhaus, Fl.Nr. 9/7 Gem. Taching a. See, Am Lehmberg 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 24.06.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Aufstockung und den Einbau eines Quergiebels am bestehenden Wohnhaus für den Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit. Die seitliche WH ist mit 7,50 m geplant, die FH mit 9,61 m. Laut Aussagen vom Planer beträgt die Aufstockung ca. 1 m.

Am westlichen Gebäudeeck soll eine Außentreppe angebaut werden um einen separaten Zugang zur WE im OG zu schaffen. Nördlich vom Gebäude soll eine Außentreppe zum KG errichtet werden. Zudem sollen die Balkone im OG erweitert werden. Im DG ist der Anbau eines Balkons und eines Quergiebels geplant. Es werden zwei zusätzliche Stellplätze für die Wohneinheit nachgewiesen.

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taching – Almfeld“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Für die betroffene Parzelle ist die seitliche WH auf max. 6,50 m begrenzt. Geplant ist jedoch eine seitliche WH von 7,50 m. Zudem wird das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster durch die geplanten Außentreppen überschritten. Die Balkone befinden sich nach Aussage des Entwurfsverfassers schon seit Aufstellung des Bebauungsplanes außerhalb des Baufensters. Durch die geplante Balkonerweiterung sowie den Balkonanbau entstehen weitere Baufensterüberschreitungen. Der Befreiung zum Anbau einer Außentreppe kann aus wohnungswirtschaftlichen Gründen zugestimmt werden. Eine weitere Zulassung zur Überschreitung durch die Balkone wird kritisch gesehen. Die Zulassung weiterer Baufensterüberschreitungen hat zur Folge, das faktisch Wohnraum und Grundfläche erweitert werden und damit einhergehend weitere Bezugsfälle geschaffen werden.


2. Änderung BPL
3. Änderung BPL
4. Änderung BPL
Bründlweg 2a
Almfeldstr. 3
Almfeldstr. 5
II U
II
II D
Seitl. WH 7.33 m
Seitl. WH 6,65 m
Seitl. WH 6,83 m

2. Änderung

3. Änderung


Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde der höchste Bezugsfall im Geltungsbereich mit einer seitl. WH von 7,33 m geschaffen (Firsthöhe ca. 8,90 m). Das DG darf kein III VG werden, ansonsten sind die Grundzüge der Planung berührt.

Die Ortsstraße „Almfeld“ steigt von Süden in Richtung Norden leicht an, hingegen die Ortsstraße „Am Lehmberg“ von Westen in Richtung Osten abfällt. Dies ist bei der Höheneinfügung des Baukörpers zu berücksichtigen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich die beantragte Aufstockung des Gebäudes auf eine seitl. WH mit 7,50 m und FH mit 9,61 m nicht in die Umgebungsbebauung ein. Eine Aufstockung kann grundsätzlich befürwortet werden, allerdings im Rahmen der Einfügung.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taching – Almfeld“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Mit den Bebauungsplanänderungen Nr. 2, 3 und 4 wurden bereits höhere seitliche Wandhöhen als die festgesetzten 6,50 m zugelassen. Der Gemeinderat Taching a. See stellt eine Aufstockung des Wohnhauses grundsätzlich in Aussicht, im Rahmen des Einfügungsgebotes. 
Die Ortsstraße „Almfeld“ steigt von Süden in Richtung Norden leicht an, hingegen die Ortsstraße „Am Lehmberg“ von Westen in Richtung Osten abfällt. Dies ist bei der Höheneinfügung des Baukörpers zu berücksichtigen. Die beantragte seitl. WH mit 7,50 m und FH mit 9,61 m fügt sich aus unserer Sicht nicht in die Umgebungsbebauung ein. Die Baukörper fallen (dem Gelände entsprechend) von der Höhenentwicklung von Westen nach Osten hin ab. Mit einer Gesamthöhe von 9,61 m würde sich das Wohnhaus von der umliegenden Bebauung weiter hervorheben.
Den Befreiungen zur Überschreitung des Baufensters für die Außentreppe und die Erweiterung der bestehenden Balkone wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Datenstand vom 14.12.2021 14:02 Uhr