Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Schmeier: Errichtung eines Gartenhäuschens aus Holz, Fl.Nr. 9 Gem. Taching a. See, Am Lehmberg 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 24.06.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung einer Gartenhütte in Holzbauweise. Das Gartenhaus soll mit begrüntem Satteldach an der südwestlichen Grundstücksecke in den Maßen ca. 5 m x 3 m mit einer seitl. WH von 2,50 m errichtet werden. Der geschlossene Raum umfasst 3 m x 3 m, über die restliche Länge soll das Vordach verlängert werden (2 m x 3 m).

Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taching - Almfeld“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

Festsetzung Nr. 6 e) legt fest, dass Nebengebäude in Dachneigung, Farbe der Dacheindeckung und Außenputz dem Hauptgebäude anzupassen sind. Geplant ist jedoch ein Gartenhaus aus Holz mit begrüntem Satteldach. Zudem befindet sich der geplante Baukörper komplett außerhalb des festgesetzten Baufensters. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Der anliegende Nachbar hat zudem ebenfalls ein Nebengebäude auf gleicher Höhe. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist uns ein Fall bekannt, bei dem einer Befreiung von den Baugrenzen und von der Dachgestaltung zur Errichtung eines Carports zugestimmt wurde. 

3. Bürgermeister Wamsler ist zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht im Sitzungsraum anwesend. 

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taching - Almfeld“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die im Bebauungsplan dargestellte Bauverbotszone zur St 2105 ist freizuhalten. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Befreiungen von Festsetzung Nr. 6 e) (Nebengebäude sind in Dachneigung, Farbe der Dacheindeckung und dem Außenputz dem Hauptgebäude anzupassen) und von den festgesetzten Baugrenzen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:02 Uhr