Weitere Vorgehensweise beim E-Bürgerauto


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 15.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ursprünglich war dieser TOP auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2021. In der Vorbesprechung zu dieser Sitzung, am 16.03.2021, einigte man sich darauf, die Entscheidung über die Art der Weiterführung des E-Bürgerautos auf die Aprilsitzung zu verschieben. Bis dahin sollten die Angebote bezüglich Kosteneinsparungen geprüft werden und die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten. Außerdem sollten noch weitere Angebote eingeholt werden, insbesondere für ein größeres Fahrzeug, welches auch als Bürgertaxi genutzt werden könnte. Der Leasingvertrag für unser aktuelles Bürgerauto läuft am 30.04.2021 aus.
In der GR-Sitzung am 18.03.2021 zum Thema „Bürgerauto“ wurde deutlich, dass das Projekt „Bürgerauto“ auf alle Fälle weitergeführt werden soll. Auf die Frage von BGM Baderhuber an den Gemeinderat, ob jemand gegen eine Weiterführung des E-Bürgerautos sei, gab es keine Wortmeldung.  

Es bieten sich 2 Möglichkeiten an:
  1. Eine Weiterführung des bestehenden Leasingvertrag mit dem aktuellen Auto
Hierzu gibt es 2 Angebote von der Firma Zahnbrecher
  • Bestehenden Vertrag um 5 Monate verlängern (466,58€ brutto/Monat)
  • Leasingbank von der Nissanbank zur Santanderbank wechseln (Folgeleasing) würde 30 Monate dauern (422,08€ brutto/Monat)
  1. Das bestehende Auto durch ein neues Auto ersetzen und einen neuen Leasingvertrag abschließen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Umrüstungskosten für den Umbau auf das Ewald-System dazukommen würden. Die Umrüstung des bestehenden Autos kostete 2018 brutto 1.762,39€.
Bezüglich Fördermöglichkeiten informierte sich Kämmerer Bernhard Kraus (per E-Mail am 30.03.2021 dem Gemeinderat mitgeteilt). Die 6.000 € Förderung (BAFA Umweltbonus) können von Kommunen nicht gezogen werden. Es gibt ein Förderprogramm für Kommunen. Dieses Förderprogramm ist am 31.03.2021 ausgelaufen. Um dieses in Anspruch zu nehmen wäre folgender Weg erforderlich gewesen:
  1. Das anzuschaffende E-Fahrzeug-Modell wird ausgewählt
  2. Für das E-Modell sind mindestens 3 Angebote einzuholen
  3. Ebenso muss ein entsprechendes Referenzangebot des gleichen Modells, aber mit konv. Antrieb vorliegen
  4. Der Preisunterschied zwischen E-Modell und kon.-Modell kann dann bis zu 90% gefördert werden.
  • Ob und wann ein neues Förderprogramm aufgelegt wird ist z.Z. noch nicht bekannt.
Der Marktgemeinderat sollte zu einer Entscheidung kommen, welches Fahrzeug-Modell im Anschluss an das bestehende Fahrzeug angeschafft werden sollte und wie bezüglich einer evtl. möglichen Förderung vorgegangen werden soll.
Die beiden Waginger Autohäuser bieten folgende E-Modelle an:
Seat Mii (Beer, ob VW-E-Modelle ID.3 und ID.4 über Fa. Beer geleast werden wird hier noch geklärt, Telefongespräch mit Herrn Schäfer)
Nissan Leaf, Nissan E-NV 200 (Zahnbrecher)  
Eine Möglichkeit, um bestehende Förderprämien mitzunehmen, wäre ein Vorführwagen, welcher vom Autohausbesitzer angeschafft wurde (hier wurde der BAFA Umweltbonus – 6.000€ bereits gezogen).
Hierzu gibt es folgendes Angebot:
Firma Zahnbrecher:
Nissan Leaf, 62 kW, 48 Monate, brutto: 385,38€/Monat – Vorführwagen, 6.000 € bereits abgezogen. Zum Vergleich das gleiche Modell als Neufahrzeug: Nissan Leaf, 62 kW, 48 Monate, brutto: 476,85€/Monat – Neufahrzeug, ohne BAFA

Firma Beer:
Aktuell steht kein Vorführ-E-Fahrzeug zur Verfügung

Folgende Fragen wurden am 16.03.2021 noch gestellt:
  • Rückkaufswert von unserem bestehenden Fahrzeug: am 01.05.2021: netto: 16.094,62€ / brutto: 19.152,60 €
  • Die 6.000 € BAFA-Förderung kann von Kommunen nicht beantragt werden. 
(Antragsberechtigt:        Privatpersonen
                       Unternehmen
                       Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
                       Stiftungen
                       Körperschaften
                       Vereine
Quelle: BAFA)
(Beispiel Nissan Internetauftritt: Leaf monatl. Leasingrate 179 €, 24 Monate Laufzeit, Leasinganzahlung 8.990 € - Privat Förderung 6.000 € - bleibt eine Anzahlung von 2.990 €)

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging beschließt, den Leasingvertrag mit dem bestehenden E-Auto um 5 Monate zu verlängern. 
Die Fahrer des Bürgertaxis sind angehalten, das E-Bürgerauto in den nächsten 3 Monaten für Bürgertaxifahrten zu nutzen. Nach 3 Monaten bekommt der MGR eine Einschätzung, ob die Größe des bestehenden E-Bürgerautos auch als Bürgertaxi geeignet ist. Abhängig von dieser Einschätzung wird dann über das weitere Vorgehen bezüglich des E-Bürgerauto beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2021 08:13 Uhr