Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 08.03.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 20.05.2021 ö beschließend 3.1.2.1

Sachverhalt

Textauszug:

„Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes wird von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der erforderlichen Durchmischung darf auf die Stellungnahme in der frühzeitigen Beteiligung verwiesen werden, sie ist in den nachfolgenden Verfahren nachzuweisen. Außerdem fehlt in den Unterlagen der für ein Normalverfahren erforderliche Umweltbericht, auch ansonsten ist die Begründung dürftig.

Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

gez. Rupert Seeholzer, Kreisbaumeister“

Stellungnahme vom 03.11.2019 (frühzeitige Trägerbeteiligung)

„Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes wird von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.
Inwieweit eine Durchmischung des Gebiets im Sinne des § 6 BauNVO erreicht werden kann, lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen nicht beurteilen. Auf die Gefahr des Etikettenschwindels wird hingewiesen. Eine abschließende Stellungnahme kann erst mit Vorlage der ausführlichen Begründung und somit im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
gez. Rupert Seeholzer, Kreisbaumeister“

Abwägungsentscheidung hierzu vom 12.12.2019

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Auch die Gemeinde legt Wert darauf, dass durch die Planänderung eine rechtlich einwandfreie Durchmischung des Gebiets im Sinne des § 6 BauNVO stattfindet. Keinesfalls soll das Gebiet zum Nachteil benachbarter gewerblicher Nutzungen in ein faktisches Wohngebiet „umkippen“. Zur Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen liegt bereits ein Schallschutzgutachten des Ingenieurbüros Hoock & Partner vom 17.09.2019 vor. Dieses Gutachten soll unter anderem die Grundlage für die noch zu erfolgende Ausarbeitung des Bebauungsplanes sein. Die Begründung zur gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung ist hinsichtlich der Aussagen zur künftigen Nutzung nachzubessern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. In Anlehnung an die Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplanverfahren ist die Begründung zur gegenständlichen FNP-Änderung inhaltlich zu verbessern. Der Begründung ist ferner ein Umweltbericht im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB wegen der voraussichtlichen Umweltauswirkungen beizufügen. Auch dieser kann an den Umweltbericht zum B-Plan-Verfahren angelehnt werden.
Wegen des Verweises auf die frühere Stellungnahme vom 03.11.2019 wird auf die hierzu bereits erfolgte Abwägung vom 12.12.2019 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2021 08:15 Uhr