Neuerlass einer Erschließungsbeitragssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 20.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Erschließungsbeitrag war früher im Gegensatz zu den anderen kommunalen Beiträgen ausschließlich in einem Bundesgesetz, dem Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Mit der Neufassung des Art 5a Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 08.03.2016 hat der Freistaat Bayern jedoch von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und das Erschließungsbeitragsrecht des Bundes durch Landesrecht ersetzt. Trotzdem gelten die §§ 128 bis 135 und 242 BauGB mittelbar über die Verweisungsnorm des Art. 5a Abs. 9 KAG weiterhin. 
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen wird der Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vor der Erhebung von Erschließungsbeiträgen dringend empfohlen.
Der vorliegende Satzungsentwurf wurde auf Grundlage des Satzungsmusters des Bayerischen Gemeindetags vom März 2021 erstellt. Die fett markierten Texte wurden von der Verwaltung eingetragen und größtenteils aus der alten Satzung übernommen. 
Die bisherige Satzung aus 2006 wird aufgehoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Die dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2021 08:15 Uhr