Beitritt der Marktgemeinde in die Chiemgau GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 17.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 17.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Aufgaben für die Gemeinden und Städte werden immer komplexer. Oftmals ist es schwierig mit der Verwaltung das notwendige Fachwissen in der gebotenen Tiefe vorzuhalten. Ebenso wird es immer schwieriger auch das notwendige Fachpersonal überhaupt zu finden. Aus diesem Grund haben sich die Gemeinden und Städte zusammen mit dem Landkreis bereits vor einigen Jahren dazu entschlossen z. B. einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten und einen gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten einzustellen und zu finanzieren.
Ein weiteres Beispiel ist ganz aktuell die Schul-IT. Die Digitalisierung an den Schulen schreitet massiv voran. Der in der Schule vorhandene Fachbetreuer kann die entsprechenden Aufgaben keinesfalls alleine bewältigen, was letztlich den Sachaufwandsträger fordert. Eigenes Personal steht nicht oder nur sehr bedingt zur Verfügung, Fremdfirmen können den Anspruch oftmals nicht so erfüllen, wie vom Sachaufwandsträger oder der Schule gefordert.
Bislang obliegt es den Schulen selbst, sich um die IT-Ausstattung zu kümmern (mit Servern, PCs, Notebooks, Tablets plus Software). Die hierfür notwendigen Mittel wurden vom Sachaufwandsträger zur Verfügung gestellt. Da nicht ausreichend Verfügungsstunden der Lehrkräfte vorhanden sind, wurden die Schulen bislang oftmals von privaten Unternehmen bei dieser Aufgabe unterstützt.
Auch der Landkreis muss diese Herausforderungen für seine Schulen bewältigen, kann hier aber auf wesentlich breitere Ressourcen zurückgreifen. Es wäre daher sinnvoll, die Kräfte zu bündeln und die Aufgaben durch eine zentrale Stelle anzugehen.
Unabhängig davon gibt es weitere Bereiche, in denen eine Zusammenarbeit sinnvoll erscheint. Angedacht ist z.B. eine Fachstelle für Fördermittelberatungen, eine zentrale Stelle für Vergabe­angelegenheiten. 
Die Themenfelder lassen sich hierbei sicher beliebig erweitern. Als Lösung kann hier eine gemeinsame Gesellschaft aller Städte und Gemeinden des Landkreises mit dem Landkreis dienen. Die jeweiligen Kommunen halten dabei einen Geschäftsanteil an der gemeinsamen GmbH, die Angebote der GmbH könnten dann „vergabefrei“ von den Gesellschaftern abgerufen werden. Darüber hinaus kommen noch weitere Handlungsfelder in Betracht. 
Als ersten Schritt hat dabei der Kreisausschuss am 24. März d. J. der Umwandlung der Wirtschaftsförderungs-GmbH in eine gemeinsame GmbH von Landkreis und Kommunen mit den Sparten 

  • Wirtschaftsförderung,
  • Standortmarketing,
  • Campus Chiemgau und 
  • Dienstleistungen im kommunalen Bereich 

zugestimmt. Der notwendige Beschluss des Kreistages steht noch aus, ebenso wie die rechtsaufsichtliche Genehmigung.
Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt. Demnach wird die Gesellschaft ausschließlich für ihre Gesellschafter tätig oder für Gesellschaften in öffentlicher oder privater Rechtsform, an denen der Landkreis mehrheitlich beteiligt ist. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.000 €, wovon der Landkreis 60.000 € übernimmt. Kommunen können je einen Geschäftsanteil in Höhe von 1.000 € halten, andere Gesellschafter (ausschließlich öffentliche Institutionen) je in Höhe von 500 €. Alle Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Jeder 1 € eines Geschäftsanteils gewährt bei der Beschlussfassung eine Stimme.
Jeder Gesellschafter kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres die Gesellschaft ordentlich kündigen, frühestens jedoch nach dem 31.12.2026.

Beschluss

    1. Die Marktgemeinde Waging a. See tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Gesellschafter in die Chiemgau GmbH ein. Dabei wird ein Gesellschaftsanteil am Stammkapital in Höhe von 1.000 EUR erworben.
    2. Der Marktgemeinderat stimmt dem vorliegenden Satzungsentwurf der Chiemgau GmbH in der Fassung vom 09.06.2021 zu.
    3. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, alle zum Beitritt erforderlichen Hand­lungen vorzunehmen, Unterschriften zu leisten bzw. Erklärungen im Namen der Marktgemeinde abzugeben. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen und die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
    4. Sofern Anpassungen oder Änderungen an der Satzung aufgrund von Hinweisen oder Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörden, Prüforganen, des Notars oder des Registergerichts notwendig sind, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt diese zu genehmigen, sofern dadurch nicht der Wesensgehalt der Gesellschaft tangiert oder der Unternehmensgegenstand verändert wird.
    5. Der gemeinsame Informationssicherheitsbeauftragte und der gemeinsame Datenschutzbeauftragte werden mit Ablauf des 31.12.2022 in die Chiemgau GmbH übergeleitet. Die aktuellen Zweckvereinbarungen verlieren zu diesem Zeitpunkt Ihre Gültigkeit. Die finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen aus den Zweckvereinbarungen werden als Grundlage für die Arbeit und die Abrechnung der Dienstleistungen durch die Chiemgau GmbH übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2021 08:18 Uhr