Umzug des Tenglinger Dorfladens in andere Räumlichkeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.08.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Derzeit ist der Dorfladen im Gebäude der freiwillgen Feuerwehr in Tengling untergebracht.
Damit die Feuerwehr mehr Platz im Gebäude zur Verfügung hat, wird überlegt, den Dorfladen in das ehemalige Raiffeisengebäude an der Weinbergstraße 7 umzusiedeln.

Bezüglich der Überprüfung, ob sich das ehemalige Raiffeisengebäude für die Nutzung als Dorfladen überhaupt eignet, wurde Kontakt mit dem Dorfladen- Netzwerk aufgenommen.
Die Gemeinde Taching a. See ist Mitglied der Wirtschaftsförderung. Diese wiederum ist Mitglied im Bürger- und Dorfladen-Netzwerk Deutschland. Aufgrunddessen kann vom Dorfladen-Netzwerk Beratungsleistung bis zu einem gewissen Punkt kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Die beiden vorliengende Planungsvarianten wurden von Herrn Gröll vom Dorfladen- Netzwerk (kostenfrei) erstellt.

  1. Einbau des Dorfladens in den Gebäudebestand („kleine Lösung“):
Vorteil:         Der Kostenaufwand ist geringer als bei Variante 2.
Nachteil:         Die zur Vefügung stehende Fläche ist nicht so großzügig wie bei Variante 2.
  1. Einbau des Dorfladens in den Gebäudebestand mit gleichzeitiger Erweiterung des Gebäudes nach Süden („große Lösung“)
Vorteil:         Die zur Vefügung stehende Fläche ist deutlich großzügiger wie bei Variante 1.
Nachteil:         Der Kostenaufwand ist deutlich höher als bei Variante 1.

Für beide Varianten liegen noch keine Kostenschätzungen vor. 

Um den Aufwand auf Seiten des Dorfladen- Netzwerkes möglichst gering zu halten, wäre es sinnvoll, vorab zu entscheiden, welche der beiden Varianten (die „kleine“ oder die „große Lösung“) weiter verfolgt werden soll.

Nebeninformation:
Von Seiten des Dorfladen- Netzwerkes, Herrn Gröll, wurde darauf hingewiesen, dass für den Dorfladen unter gewissen Voraussetzungen Förderungen über das Maßnahmenprogramm LEADER oder im Rahmen der Dorferneuerung möglich wäre.
Um förderfähig zu sein, wäre erforderlich:
  • die Einrichtung des Dorfladens neu anzuschaffen und
  • für die Umsetzung der Maßnahme Ausschreibungen durchzuführen. 
Hier könnte das Dorfladen- Netzwerk behilflich sein.
Allerdings wird ab einem gewissen Punkt für die Unterstützung des Dorfladen- Netzwerkes ein Honorar fällig. Inwieweit es sinnvoll ist, weitere honorarpflichtige Leistungen des Dorfladen- Netzwerkes in Anspruch zu nehmen, kann erst entschieden werden, wenn mehr Informationen vorliegen (welche Variante soll zur Ausführung kommen, Kostenaufwand für die gewählte Variante, Förderfähgikeit, mögliche Förderhöhe etc.).

Unter Umständen könnte das Projekt des Dorfladens auch so gestaltet werden, dass die Gemeinde für die Kosten vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Beim Einkauf von Mobiliar etc. über das Dorfladen- Netzwerk könnten interessante Einkaufspreise erzielt werden.

Sollte der Dorfladen in das ehemalige Raiffeisengebäude verlagert werden, wurde von Seiten der „Esspedition“, Frau Yvonne Liebl gegenüber Bürgermeisterin Lang Interesse bekundet, im Kellergeschoss tageweise eine Art Café zu betreiben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Dorfladen für die Dauer der Umbaumaßnahmen im Feuerwehrhaus zu belassen und die Umsetzung der „kleinen Lösung“ (Variante 1) weiter zu verfolgen. Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, vom Dorfladen- Netzwerk eine Kostenschätzung für diese Variante erstellen zu lassen. Weiter wird die Bürgermeisterin bevollmächtigt, für die Beurteilung des baulichen Brandschutzes ein qualifiziertes Büro zu beauftragten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:27 Uhr