Antrag auf Vorbescheid von Frau und Herrn Huber: Nutzungsänderung des ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäudes und Einbau einer Wohneinheit, Fl.Nr. 1684 Gem. Taching a. See, Buchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 05.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.08.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Nutzungsänderung der östlichen Teilfläche des ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäudes. 

In das bestehende Nebengebäude soll eine Wohneinheit eingebaut werden. Der Zugang erfolgt südlich am Gebäude im EG, der Hauptteil der Wohnung soll in das OG eingebaut werden auf einer Fläche von ca. 13 m x 12,50 m. Im OG soll ein Freisitz angebaut werden in den Maßen 4,25 m x ca. 2 m. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB ist eine Nutzungsänderung von Gebäuden im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Erfüllung der Voraussetzungen prüft abschließend die Untere Bauaufsichtsbehörde. 

Im Zuge des Vorbescheidsantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen.

Beschluss

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB. Im Zuge des Vorbescheidsantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:27 Uhr