Bauantrag von Herrn Gramminger: Einbau einer Holzhackgutheizung mit Bunker sowie Nutzungsänderungen von EG und OG der bestehenden ehemaligen Stallung, Fl. Nr. 1659, Gem. Taching a. See, Buchberg 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 22.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt den Einbau einer Holzhackgutheizung mit Bunker in das EG der bestehenden ehemaligen Stallung in den Maßen von ca. 15,52 x 4,19 m. Die sonstigen Flächen im EG sollen in land- und forstwirtschaftliche Unterstellflächen umgenutzt werden. Der Bergeraum im OG soll zu Stellflächen für gewerbliche Nutz- und Lagerflächen umgenutzt werden.
Die geplanten gewerblichen Nutz- und Lagerflächen im OG sollen lt. beiliegender Erläuterung anderen Land-/Forstwirten, Lohnunternehmern zur Unterstellung ihrer Maschinen (keine Maschinen mit Treibstoffe, wenn Batterie vorhanden, dann nur ausgebaut), Gewerbetreibenden zur Unterstellung von Waren / Gütern (keine Farben, Lacke, hochentzündliche / leicht entflammbare Dinge) und Privatpersonen zur Unterstellung von Wohnanhängern (falls Batterie vorhanden – nur ausgebaut, falls Gasflasche vorhanden – ebenfalls nur ausgebaut) oder sonstigen Gegenständen (auch hier wieder nichts Hochentzündliches / leicht Entflammbares) angeboten werden.
Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB ist die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes, das unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB errichtet wurde unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Erfüllung der Voraussetzungen prüft abschließend die Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2021 14:22 Uhr