Stellungnahme von der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Abteilung Bautechnik vom 21.06.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 18.11.2021 ö beschließend 4.1.6

Sachverhalt

Textauszug:

Aufgrund der wachsenden Starkregensituation sollte ein erhöhtes Maß in Bezug auf den Hochwasser- bzw. wildabfließenden Oberflächenwasserschutz gelegt werden, da der Huckinger Graben in den letzten Jahren vermehrt Hochwasser führte. Auch sind künftige Bauwerber/ -innen entsprechend über die Risiken und Gefahren in Bezug auf Starkregen und Hochwasser zu informieren und zu gleich über ihre eigenen Pflichten zu belehren. Generell sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan hierzu festzusetzen. Jeder Private sollte auf der eigenen Bauparzelle Einbauten tätigen müssen dir z.B. der Regenwasserspeicherung bzw. der zeitlich gedrosselten Weiterleitung dienen.

Thematik Grundstücksentwässerungsanlagen (Abwasser ist laut Satzung schmutz- und Oberflächenwasser) auf der eigenen Bauparzelle: Diese ist entsprechend der gültigen Entwässerungssatzung der Gemeinde Taching a. See herzustellen. Die Satzung ist auch bei Um- und Anbauten auf dem Grundstück anzuwenden. Das bedeutet, dass hier notwendige Nachrüstungen durch die Gemeinde Taching a. See gefordert werden müssen, die dann durch die Bauwerber umzusetzen sind. 

Künftig sollte auch streng darauf geachtet werden, dass das anfallende Oberflächenwasser von den privaten Zufahrtsfläche etc. auch auf dem privaten Grundstück mittels Aco-Rinne oder Hofablauf der Grundstücksentwässerungsanlage zugeführt wird.

Für die gesamte Bebauung sollten genügend Stellplätze, aber auch Besucherparkplätze, wenn möglich auf der eigenen Bauparzelle vorgesehen werden. Vor allem einem Parken auf der Dachsteinstraße selbst sollte verhindert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise bzgl. Starkregenereignisse, Grundstücksentwässerung und Oberflächenwasser wurden von Seiten der Verwaltung zusammen mit der Planerin abgestimmt und unter der textlichen Festsetzung C Nr. 16 ergänzend aufgenommen bzw. neu formuliert. 
Bezüglich des Hinweises zu den Stellplätzen wird darauf verwiesen, dass die Gemeinde Taching a. See eine rechtsgültige Stellplatzsatzung erlassen hat in der die Anzahl und Beschaffenheit der herzustellenden Stellplätze geregelt wird, soweit durch Bebauungspläne keine abweichenden Bestimmungen bestehen, was hier nicht der Fall ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:58 Uhr