Antrag auf Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung „Limberg“, betreffend Fl.Nr. 936/1 und 934 der Gem. Taching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 18.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller Mayer und Krautenbacher haben eine Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung Limberg beantragt. Der ganze Sachverhalt wurde in der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021 bereits ausführlich vorgestellt.

Zwischenzeitlich fanden Abstimmungsgespräche und ein gemeinsamer Ortstermin der Antragsteller mit dem Landratsamt Traunstein statt.

Zum Vorhaben Krautenbacher/Jahner, Fl.Nr. 936/1 Gem. Taching, Limberg 9:

a) Auszug aus dem Aktenvermerk des LRA vom 13.10.21

Verlauf und Ergebnis 
Die Eigentümer planen einen zweiten Baukörper parallel zum bisherigen Wohngebäude, wobei ein Teil des Zwischenbaus als Eingang für den Neubau fungieren soll. 
Um einen möglichst ruhigen Baukörper zu erhalten, wurde ein weiterer Quergiebel mit Balkon nach Westen ausgeschlossen, da das Gebäude dann mit insgesamt 4 Quergiebel nicht mehr angemessen an die Lage im Ortsrand gestaltet wäre. 
Kürzlich sind zwei neue Baukörper im unmittelbaren Umgriff entstanden, ein Wohnhaus im Geltungsbereich der Satzung und ein landw. Wohngebäude, die sich beide als ländlich und ruhig gestalteter Baukörper sehr gut in die umliegende Bebauung einfügen. 
In gleicher Art sollte auch der jetzt anstehende Neubau geplant werden. Daher wurde eine Tiefgarage unter dem Wohnhaus mit Zufahrt von Süden wegen der starken Geländeveränderungen mit Stützmauern und der damit verbundenen städtischen Wirkung ausgeschlossen. 
Anstatt eines 4. Quergiebels wäre allenfalls eine kleinere Dachauffaltung nach Westen ohne Balkon vorstellbar. Eine Fenstertüre an der Auffaltung im Westen wäre möglich mit Absturzsicherung. Das Gebäude sollte im OG mit Holzschalung versehen werden. Firstrichtung Nord-Süd.

Weiteres Vorgehen 
Sofern die Gemeinde Taching einer Erweiterung des bestehenden Baufensters in der Satzung positiv gegenübersteht, wäre die Planung unter den genannten Aspekten aus Sicht der unteren Bauaufsichtsbehörde wohl möglich. Weitere Abstimmung ist daher zunächst mit der Gemeinde Taching erforderlich.

b) Verwaltung Telefonat am 15.11.2021: 
Hr. Krautenbacher hat mitgeteilt, dass er zusätzlich noch ein Garagengebäude auf dem Grundstück errichten möchte. Im nördlichen Anbau / Nebengebäude des bestehenden Wohnhauses ist eine Doppelgarage mit Werkstatt untergebracht. Es wird noch eine zusätzliche Doppelgarage gewünscht. Hierzu möchte er, dass der Geltungsbereich der Satzung noch weiter nach Westen geschoben wird, dass nicht die ganze Südseite vom Haus verbaut ist.
Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die Grenzen des Geltungsbereichs rechtlich gesehen eng um die Hauptgebäude zu legen sind und Nebengebäude hiervon ausgenommen sind. Eine Verschiebung allein wg. dem Garagenbaukörper ist nicht möglich. Es könnte aber sein, aber nur vielleicht, dass wir hier den Geltungsbereich etwas nach Westen verschieben müssen, aufgrund des Baufensters vom geplanten Anbau und der dazugehörigen Abstandsflächen samt Eingrünungsmaßnahmen. Aber das kann erst genauer gesagt werden, wenn der erste Entwurf der Satzung vorliegt und mit den entsprechenden Stellen im Landratsamt abgestimmt wurde.


Zum Vorhaben Mayer, Fl.Nr. 934 Gem. Taching, Limberg 11 und 12:

Auszug aus dem Aktenvermerk des LRA vom 13.10.21

Verlauf und Ergebnis 
Nach erster Einschätzung aus dem Luftbild, wurde zunächst festgestellt, dass der Baukörper weiter nach Osten geschoben werden müsste, um noch die erforderliche Prägung durch die angrenzende Bebauung feststellen zu können. Diese wäre Grundvoraussetzung für eine Einbeziehung der Flächen in die Entwicklungssatzung. 
Vorort zeigt sich jedoch ein recht guter Ortsrand in Form von mehreren großen Nussbäumen nach Süden, die zusätzlich zur vorhandenen Versiegelung als frühere Fahrsilos, die Fläche doch stärker als aus dem Luftbild angenommen, dem Umgriff der Hofstelle und damit dem Ort zuschlagen. Der Baukörper sollte möglich nahe an der vorhandenen, und durch benachbarte Landwirte noch genutzten, Güllegrube positioniert werden mit Firstrichtung Nord-Süd. 
Der Baukörper wurde ca. mit der dargestellten Position besprochen. Es sollte ein längliches Gebäude geplant werden. Die Garagen sollten entweder im Gebäude selbst, oder in den umliegenden Nebengebäuden untergebracht werden. Auf ortstypische Gestaltung ist insgesamt zu achten. 

Weiteres Vorgehen 
Da für das Vorhaben eine Einbeziehung der Fläche in die Satzung Limberg erforderlich wäre, wurde zunächst auf die Abstimmung mit der Gemeinde verwiesen. Sofern hier zugestimmt wird, ist das Vorhaben bei der Regierung von Abb. Zur Einschätzung vorzulegen. 



Abschließende Anmerkung: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Entwicklungssatzung nur in kleinen Schritten erweitert werden kann; da nur eine „maßvolle Entwicklung“ erfolgen kann, die einzelne, entsprechend geprägte Flächen des Außenbereichs in die vorhandene Satzung mit einbezieht. Weitere Vorhaben im Bereich der Satzung über die die vorhandenen Grenzen und Baufenster hinaus dürften in nächster Zeit nicht mehr möglich sein, sofern die Regierung dieser Änderung zustimmt.

Nach Rücksprache mit dem LRA könnten wohl beide Vorhaben in einem Änderungsverfahren entwickelt werden.


Weitere Vorgehensweise, sofern der Gemeinderat einer Änderung der Entwicklungssatzung von Limberg zustimmt, wäre wir folgt:
  • Abschluss der städtebaulichen Verträge zw. Gemeinde und Antragsteller
  • Beauftragung eines Planungsbüros durch die Antragsteller
  • Abstimmung der Satzungsentwürfe vom Büro mit der Gemeinde
  • Fassung des Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlusses der Entwicklungssatzung in einer Gemeinderatssitzung (= Einleitung des Verfahrens samt öffentlicher Auslegung der Entwürfe) 

Als Anlage haben wir noch zwei E-Mails angehängt zur Informationsvervollständigung (GR Markus Krautenbacher und Hr. Stephan Mayer vom 15.11.2021).


Vorschläge zum Beschluss:

1. Allgemein:
Der Gemeinderat Taching a. See stellt grundsätzlich eine Änderung der Entwicklungssatzung Limberg für die beiden beantragten Vorhaben (Mayer und Krautenbacher), wie vorgestellt, in Aussicht. Beide Änderungen werden in einem gemeinsamen Änderungsverfahren entwickelt. Für die Einleitung des Verfahrens ist hierzu ein entsprechender Satzungsentwurf samt Begründung vorzulegen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen, hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planers mit der Gemeinde Taching a. See zu schließen.


2. Einzel-Vorhaben:
Der Gemeinderat Taching a. See stellt nur für das Vorhaben von Herrn (Mayer oder Krautenbacher) grundsätzlich eine Änderung der Entwicklungssatzung Limberg in Aussicht. Für das weitere beantragte Vorhaben von Herrn (Mayer oder Krautenbacher) wird derzeit kein Änderungsverfahren in Aussicht gestellt.

Für die Einleitung des Verfahrens von Herrn …… ist hierzu ein entsprechender Satzungsentwurf samt Begründung vorzulegen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen, hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planers mit der Gemeinde Taching a. See zu schließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stellt grundsätzlich eine Änderung der Entwicklungssatzung Limberg für die beiden beantragten Vorhaben (Mayer und Krautenbacher), wie vorgestellt, in Aussicht. Beide Änderungen werden in einem gemeinsamen Änderungsverfahren entwickelt. Für die Einleitung des Verfahrens ist hierzu ein entsprechender Satzungsentwurf samt Begründung vorzulegen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen, hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planers mit der Gemeinde Taching a. See zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:58 Uhr