Antrag auf Vorbescheid von Herrn und Frau Aman: Dachanhebung am bestehenden Wohnhaus und Einbau eines Quergiebels für den Ausbau einer Familienwohnung, Fl.Nr. 9/1 Gem. Taching a. See, Almfeldstraße 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 18.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Dachanhebung am bestehenden Wohnhaus, sowie den Einbau eines Quergiebels für den Ausbau einer Familienwohnung. Der Quergiebel soll auf der südlichen Gebäudeseite angebaut werden. Das Dach soll um 1,50 m angehoben werden. Die seitliche WH beträgt derzeit ca. 5,70 m. Zukünftig soll die seitliche WH 5,75 m bzw. 7,20 m betragen. 

Folgende Begründung zum Bauvorhaben liegt den Antragsunterlagen bei:
„Das bestehende Wohnhaus wurde 1960 von den Großeltern der Antragstellerin errichtet. Das Gebäude besteht aus einem Keller. dem Erdgeschoss mit einer Wohnung und dem Dachgeschoss, anfangs nur Dachboden, das in späteren Jahren zur Erweiterung der Wohnung ausgebaut wurde. Beim bestehenden Dach liegt die Fußpfette unmittelbar auf der Decke über dem Erdgeschoss, daher konnte der bestehende Dachraum nur knapp zur Hälfte ausgebaut und für die Wohnung genutzt werden. Diese Fläche ist nicht ausreichend für die notwendigen Räume im Dachgeschoss einer Familienwohnung, die auf zwei Geschosse aufgeteilt ist. Die Antragsteller planen daher die Dachanhebung um 1,50 Meter, damit im Dachgeschoss die erforderlichen Räume Platz finden. Gleichzeitig soll die spätere geschossweise Teilung des Wohngebäudes möglich werden. Wenn die Kinder erwachsen sind und die Eltern die Wohnfläche einer Familienwohnung nicht mehr benötigen, dann können zwei getrennte kleinere Wohnungen geschaffen werden. Dies entspricht auch dem Ziel. Wohngebäude in vorhandenen Siedlungsgebieten vollständig zu nutzen, zumal hier ein großes Baugrundstück vorhanden ist.“

Ergänzung:
Es gingen kurz vor der Sitzung noch ergänzende Unterlagen ein. Die seitl. WH ist im Eingabeplan nun mit 7,20 m (statt der 7 m) bzw. 5,75 m eingezeichnet. Bezüglich der Vollgeschosse wurde aufgeführt, dass es sich bei EG und zukünftig DG um II VG handelt. Das KG kann aufgrund der lichten Raumhöhe von nur 2,15 m nicht als oberirdisches VG gewertet werden, sondern als Kellergeschoss. Ferner wird noch einmal darauf verwiesen, dass es sich hierbei um ein Hanggrundstück mit einer Neigung von ca. 2 m im Bereich des Baufenster handelt. Auf der Ostseite wird darüber hinaus die seitliche WH mit der geplanten Dachanhebung nicht nur eingehalten, sondern mit einer Höhe von 5,60 m deutlich unterschritten. Das geplante Bauvorhaben dient dem Ziel in den bestehenden Wohnsiedlungen den Bauraum gut zu nutzen zumal ein sehr großes Baugrundstück mit 1.350 m² vorhanden ist. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taching – Almfeld“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Für die betroffene Parzelle ist die seitliche WH auf max. 6,50 m begrenzt. Geplant ist jedoch eine seitliche WH von ca. 7,20 m.








2. Änderung BPL
3. Änderung BPL
4. Änderung BPL
Bründlweg 2a
Almfeldstr. 3
Almfeldstr. 5
II U
II
II D
Seitl. WH 7.33 m
Seitl. WH 6,65 m
Seitl. WH 6,83 m

2. Änderung


3. Änderung


Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde der höchste Bezugsfall im Geltungsbereich mit einer seitl. WH von 7,33 m geschaffen (Firsthöhe ca. 8,90 m). Das DG darf kein III VG werden, ansonsten sind die Grundzüge der Planung berührt.

Die Ortsstraße „Almfeld“ steigt von Süden in Richtung Norden leicht an. Dies ist bei der Höheneinfügung des Baukörpers zu berücksichtigen. Der geplanten seitlichen WH von 7,20 m könnte im Zuge der Nachverdichtung zugestimmt werden, da für das nördlich angrenzende Gebäude eine seitliche WH von 7,33 m zugelassen wurde und das Grundstück zudem noch etwas höher liegt als das Antragsgrundstück. Ferner wird der Baukörper auch durch die Aufstockung lt. der Begründung II VG nicht überschreiten. Dabei soll sich der Baukörper dennoch in das Gesamtgefüge einfügen und sich an das Straßenniveau anpassen. 

Ferner enthält der Bebauungsplan keine Regelung zu Quergiebel. Demnach könnte der Errichtung des Quergiebels zugestimmt werden. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Zudem wird ein Antrag auf Befreiung von Nr. 6c des Bebauungsplanes (zulässige Dachneigung 21° - 24°) gestellt. Hierzu wird begründend angeführt, dass die Sonnenenergie durch die thermischen Kollektoren in der Winterzeit besser genutzt werden kann. 

Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat Taching a. See äußerte Bedenken wegen der geplanten steilen Dachneigung von 28°. Der Bauherr war anwesend, ihm wurde hierzu ein Rederecht erteilt. Zur Thematik Dachneigung führte er aus, dass auch die derzeitige Dachneigung 28° betrage. Das Gebäude bestand bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes. Aufgrund dieser Erklärung zeigten sich die Mitglieder mit dem Vorhaben einverstanden. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taching – Almfeld“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen und nimmt zu den Fragen (Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB) wie folgt Stellung:



Frage zur geplanten Dachanhebung:
Mit den Bebauungsplanänderungen Nr. 2, 3 und 4 wurden bereits höhere seitliche Wandhöhen als die festgesetzten 6,50 m zugelassen. Mit Bebauungsplanänderung Nr. 2 wurde eine seitliche WH von 7,33 m zugelassen. Die „Almfeldstraße“ steigt von Süden in Richtung Norden leicht an. Der beantragten Aufstockung von 1,50 m, die zu einer seitlichen WH von 7,20 m führt, wird im Zuge der Nachverdichtung zugestimmt.

Frage zum geplanten Quergiebel:
Im Bebauungsplan sind diesbezüglich keine Festsetzungen getroffen. Der Errichtung des Quergiebels kann zugestimmt werden.

Frage zur geplanten Dachneigung von 28 Grad:
Der Befreiung von Nr. 6c des Bebauungsplanes (Zulässige Dachneigung 21° - 24°) zur geplanten Dachneigung von 28° zur besseren Sonnenenergienutzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:58 Uhr