Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Lindner: Erstellung einer Einfassung des Grundstückes auf zwei Seiten als Hochwasserschutzmaßnahme, Fl.Nr. 178/5 Gem. Taching a. See, Florianweg 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 18.11.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Erstellung einer Einfassung des Grundstückes auf zwei Seiten als „Hochwasserschutzmaßnahme“. Die Einfassung soll an der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze entlang auf einer Länge von ca. 40 m errichtet werden. Die Höhe soll ca. 30 cm betragen, davon sollen ca. 10 cm im Boden eingebaut werden und ca. 20 cm wären sichtbar. Die Mauer soll aus Betonsteinen bestehen und an die bereits bestehende Einfassungsmauer des Nachbargrundstücks angepasst werden. 

Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Obertaching – Am Kapellenweg“ in der Fassung der 3. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein. Festsetzung Nr. 10 des ursprünglichen Bebauungsplanes setzt fest, dass nur naturbelassene Holzzäune zulässig sind. Zaunsockel aus Beton oder Mauerwerk sind nicht zulässig. Weiterhin wird noch auf Stützmauern eingegangen, diese sind, wenn notwendig, aus Natursteinen trocken zu vermauern und zu bepflanzen. Geplant ist jedoch eine Grundstückseinfassung aus Betonsteinen. 

Bisher wurde die Festsetzung des Bebauungsplanes das Thema Einfriedungen betreffend eher streng ausgelegt. Im Jahr 2010 kam es zur Ablehnung eines Antrages auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzes und eines Gartenzaunes mit Granitsäulen. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Festsetzung hinsichtlich der Einfriedung im Plangebiet als gesicherte „Leitlinie“ im gegenseitigen Nachbarschaftsverhältnis anerkannt worden ist. Lt. den vorliegenden Unterlagen wurde vor diesem Antrag aus dem Jahr 2010 noch keine Befreiung von Festsetzung Nr. 10 beantragt. Die damalige Begründung sah darüber hinaus die Gefahr von Bezugsfällen sowie ein Zuwiderlaufen des bisher eingehaltenen Plankonzepts. Daraufhin wurde der eingereichte Plan geändert und der Errichtung eines Gartenzaunes aus Holz mit Natursteinpfosten wurde auch letztlich zugestimmt. In diesem Fall war wegen der Errichtung der Natursteinpfosten eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig. Bezugsfälle, bei denen die Errichtung von Mauern zugelassen wurden, liegen nicht vor. Zur Beteiligung der Nachbarn wurden keine Angaben gemacht. 

Stellungnahme der Bautechnik
Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser sollten nicht an der Grundstücksgrenze, sondern an den Gebäuden erfolgen. Es ist eigenverantwortlich sicher zu stellen, dass durch die Wasserlenkung keine Ober- und Unteranlieger beeinträchtigt werden. Zudem sollte die Zustimmung durch den Gemeinderat nur unter der Maßgabe erfolgen, dass von den Grundstücksanliegern entsprechende, unterschriebene Einverständniserklärungen bezüglich der Weiterleitung des Oberflächenwassers vorgelegt werden. 

Die Bauverwaltung rät dazu, das Vorhaben nicht zuzulassen. Sofern der Gemeinderat Taching a. See das gemeindliche Einvernehmen dennoch in Teilen erteilen möchte, wird vorgeschlagen, dass die geplante Stützmauer als Abgrenzung zur westlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche als notwendig erkannt wird, sofern sie aus Natursteinen trocken vermauert und bepflanzt wird. Auf der südlichen Grundstücksseite ist keine Notwendigkeit einer Stützmauer zu sehen. Die Befreiung sollte nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass die Nachbarunterschrift des sich südlich befindlichen Anliegers erteilt wird, da damit zu rechnen ist, dass das Oberflächenwasser durch die bauliche Maßnahme weitergeleitet wird. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat Taching a. See sah Bedenken wegen einer möglichen Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke aufgrund des durch die Mauer geänderten Wasserlaufes. Die Mitglieder kamen überein, dass vor einer Abstimmung erst die Geländesituation begutachtet werden soll. Jedes Mitglied hat bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 die Möglichkeit sich von den örtlichen Gegebenheiten selbst ein Bild zu machen. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes erfolgt sodann in der Gemeinderatssitzung im Dezember. 

Datenstand vom 14.12.2021 14:58 Uhr