Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Jahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 25.11.2021 intensiv vorberaten. Der erwartete Einnahmeüberschuss bei planmäßiger Abwicklung des Verwaltungshaushalts, also alle laufenden Einnahmen die nicht zur Deckung laufender Ausgaben benötigt werden, beträgt 316.700 €. Die sog. Pflichtzuführung, welche mind. dem Wert der im Vermögenshaushalt veranschlagten Tilgungszahlungen entsprechen muss, beträgt 123.100 €. Der Pflichtzuführungswert wird somit aller Voraussicht nach erreicht werden. Die freie Finanzspanne, also der Wert der aus der Zuführung für Investitionen verwendet werden kann, beträgt nach Abzug der Tilgungsverpflichtungen gerade mal 193.600 €. Ein Wert der angesichts der anstehenden Investitionen alles andere als zufriedenstellend ist. In der Haushaltsberatung wurde darauf hingewiesen, dass im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung einige Ausgabepositionen auf den Prüfstand zu stellen sind. Insbesondere ist ein Augenmerk auf den sog. Anstellungsschlüssel in den gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen zu legen. Der aktuelle Anstellungsschlüssel von etwas über 1:7 liegt vom empfohlenen Anstellungsschlüssel 1:10 weit entfernt. Nach Fertigstellung des Krippenbaus im Laufe des Haushaltsjahres 2023 ist darauf zu achten, dass eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels erreicht wird. Insg. wurden an Personalausgaben im Haushalt 2022 1.198.500 € veranschlagt. Das erwartete Steueraufkommen inkl. Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung wurde in der Planung mit 2.563.400 € prognostiziert. Wie bereits in den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021 spricht Kämmerer Kraus die zu erwartende Überdeckung der Kanalgebühren an. Grund dafür ist, dass aufgrund der hohen Arbeitsauslastung in der Abteilung Bautechnik der VG kaum Kanalspülungen und Druckprüfungen vorgenommen werden können. Die erwartete Überdeckung ist einer sog. Sonderrücklage zuzuführen und wurde in der Finanzplanung mit 80.000 € berücksichtigt. Aufgrund einer sich abzeichnenden weiter ansteigenden Neuverschuldung wird sich die freie Finanzspanne weiter verringern. 

Kämmerer Kraus informiert den Rat, dass heute die Mitteilung über die im Haushaltsjahr 2022 auszuzahlenden Schlüsselzuweisungen eingegangen ist. Mit rd. 837.000 Euro liegen die zu erwartenden Einnahmen um 87.000 € über dem Einnahmeplanansatz.  

Im Vermögenshaushalt wird ein Planvolumen von 4.508.200 € erreicht. Zur Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben müssen in den Haushalt 2022 Kreditmittel in Höhe von 1.748.500 € fließen. Bzgl. der Veranschlagung der Kreditansätze bzw. der Festsetzung in der Haushaltssatzung für 2022 verweist Kämmerer Kraus auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushalt 2022. Der Vermögenshaushalt ist im Wesentlichen geprägt von vier nennenswerten Investitionsausgaben.

Erweiterung Kinderbetreuungseinrichtung Tengling        1.785.000 €
Naturkindergarten        190.000 €
OD Tengling (Straßenbau und Kanal)        683.900 €
Breitbanderschließung        775.000 €

Von 2022 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes sind Kreditaufnahmen von 3.679.100 € vorgesehen(!!). Die Gemeinde wird damit die Grenze der nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen noch vertretbaren Verschuldung erreichen. Zur Finanzierung weiterer Investitionen (z. B. Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Tengling, Ganztagsschule) ist unabdingbar die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens notwendig. Durch Einnahmen aus Verkaufserlösen wäre die notwendige Liquidität für weitere Zukunftsprojekte wieder vorhanden. Andernfalls wird die Gemeinde in der Investitionstätigkeit sehr stark eingeschränkt sein. 

Neben den eingeplanten Mitteln aus Fremdfinanzierungen ist mit Ausnahme des bestehenden Bausparvertrages eine nahezu vollständige Auflösung der Rücklage vorgesehen. Aus Rücklagemitteln werden aller Voraussicht nach im Haushaltsjahr 2022 1.343.000 € entnommen werden müssen.

Nachdem der Haushalt 2022 in der Sitzung des Gemeinderats vom 25.11.2022 sehr ausführlich vorberaten wurde, gibt es zum endgültigen Haushalt nur mehr wenig Diskussionsbedarf. Die notwendigen Sparzwänge sind dem Rat hinlänglich bekannt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 und stimmt der Finanzplanung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2022 09:02 Uhr