Erlass einer Änderungssatzung zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Vom BKPV wurde im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2014 bis 2019 (sh. TZ 10 im Prüfungsbericht) moniert, dass das sog. „Bettenzehnerl“ seit 1982 bis auf eine Glättung im Rahmen der Euroumstellung unverändert bei 3 Cent liegt. Es soll eine Anpassung des Betrages erfolgen.

Mit dem „Bettenzehnerl“ wurde in der Satzung eine Möglichkeit eröffnet, den Kreis von Privatvermietern vereinfacht zum FVB heranzuziehen. Der in der Satzung festzusetzende Betrag ist so zu wählen, dass er einer Beitragsschuld, die nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 2 und 3 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung festzusetzen wäre, möglichst weitgehend entspricht. 

Von der Kämmerei wurde das „Bettenzehnerl“ berechnet und liegt bei 17 Cent/je Übernachtung. Es wird vorgeschlagen, ab 2023 das „Bettenzehnerl“ auf 17 Cent/Übernachtung zu erhöhen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.04.2022 09:02 Uhr