Die Gemeindewerke Waging a. See beliefern seit 01.01.2018 alle kommunalen Liegenschaften, Pumpstationen sowie die Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Taching a. See mit 100% Ökostrom aus Wasserkraft. Der reine Energiepreis ohne die gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungsgebühr, Grundpreis und Zählergebühr beträgt bis 31.12.2021 4,52 ct. pro Kilowatt netto. Der Stromliefervertrag wurde auf drei Jahre abgeschlossen und läuft am 31.12.2021 aus. Die Gemeinde Taching hat einen jährlichen Stromverbrauch von rund ca.115.000 kWh. Die jährlichen Stromverbrauchskosten lagen im Jahr 2020 bei ca. 31.000,00 € brutto.
Die Verwaltungsgemeinschaft hat deshalb den Grundversorger die E.ON Energie Deutschland GmbH und die Gemeindewerke Waging zur neuen Angebotsabgabe aufgefordert. Der Strombeschaffungsmarkt ist seit Mitte des Jahres extremen Börsenschwankungen ausgesetzt. Ein verlässliches Angebot können Energieversorger deshalb meistens nur noch eine halbe Stunde nach Angebotsabgabe halten. Seit Öffnung des Strommarktes hat es eine solche Marktsituation noch nicht gegeben. Die Energiebeschaffungspreise sind derzeit auf einem Höchststand.
Die E.ON Energie Deutschland hat für die kommenden drei Jahre folgende Energiearbeitspreise für die Belieferung mit Ökostrom abgegeben:
-ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 15,413 Cent/kWh netto
-ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 11,987 Cent/kWh netto
-ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 10,720 Cent/kWh netto
Grundgebühr wird nicht erhoben. Hinzu kommen die gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Steuern, Zählergebühren und Netznutzungsgebühren.
Die Gemeindewerke Waging können nur für ein Jahr eine feste Preisbindung abgeben und würden der Gemeinde Taching im Oktober 2022 wieder ein neues Angebot vorlegen, da sich dann der Strombeschaffungsmarkt voraussichtlich wieder beruhigt hat und die Arbeitsenergiepreise normalisiert haben:
-ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 6,400 Cent/kWh netto
Die Grundgebühr bei den GWW beträgt jährlich 12,00 € netto. Hinzu kommen die gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Steuern, Zählergebühren des Bayernwerks und Netznutzungsgebühren auf diese der Stromlieferant keinen Einfluss hat. Dem Beschlussvorschlag ist der Stromliefervertrag zwischen den Gemeindewerken und der Gemeinde Taching beigefügt.