Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.412, Untere Immissionsschutzbehörde vom 18.12.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 2.2.1

Sachverhalt

Textauszug:

„Zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus fachtechnischer Sicht keine grundlegenden Bedenken.
Die überarbeitete Begründung reicht zur Lösung immissionsschutzfachlicher Konflikte jedoch nicht aus. In der Begründung sollte sinngemäß aufgenommen werden, dass die erforderlichen Abstände zwischen Pferdestallungen und Wohngebäuden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu ermitteln und entsprechend festzulegen sind.“

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Begründung ist im Abschnitt „Immissionsschutz“ wie folgt zu ergänzen: „Die erforderlichen Abstände zwischen Pferdestallungen und Wohngebäuden sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes durch ein Immissionsgutachten zu ermitteln und im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2021 08:07 Uhr