Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.09.2021 ö beschließend 2.2

Beschluss

I. Der Gemeinderat Wonneberg beschließt die Formulierung Nr. 4.6 unter Hinweise durch Text umzuformulieren und wie folgt zu übernehmen:
„Aufgrund der umliegenden Hanglage kann es im Baugebiet z.B. durch wild abfließendes Oberflächenwasser nach Starkregen zu Überflutungen der Bauparzellen kommen.
Jeder Bauwerber hat eigenverantwortlich geeignete bauliche Vorkehrungen (wie z.B. bei Kellergeschossen der Einbau von weißen Wannen) direkt an seinen Haupt- bzw. Nebengebäude vorzunehmen, um sich vor Überflutungen und Schäden zu schützen.
Weiterhin ist durch die Bauwerber eigenverantwortlich darauf zu achten, dass sich aufgrund ihrer baulichen Vorkehrungen der Wasserlauf nicht nachteilig auf Ober- bzw. Unteranlieger auswirken darf. 
Den Bauwerbern wird empfohlen sich vor und auch während der Gebäudeplanung von Fachbüros der Wasserwirtschaft oder des Hochwasserschutz diesbezüglich beraten zu lassen.“

Die geänderte Formulierung hat lediglich klarstellende Bedeutung, eine erneute Auslegung der Planunterlagen wird dadurch nicht veranlasst. Die vorgenannte geänderte Formulierung ist bereits Bestandteil der neuen Planfassung.

II. Die in der heutigen Sitzung gefassten Abwägungsbeschlüsse samt dem o.g. neuen Formulierungsvorschlag für Nr. 4.6 sind bereits im Bebauungsplanentwurf i.d. Fassung vom 10.09.2021 samt Begründung (vom 04.08.2021), des Planungsbüros Michael Frumm-Mayer, aus Wonneberg, eingearbeitet.
Der Gemeinderat Wonneberg beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich „Plattenberg – Ost“, in der Fassung vom 10.09.2021 samt Begründung, des Planungsbüros Michael Frumm-Mayer aus Wonneberg, gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:29 Uhr