Regelung der Ausstellung der Berechtigungsscheine für Straßenkies


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 09.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Des Öfteren erreichen die Bauverwaltung Anfragen zum Thema Straßenkiesbezug. Zur Ausbesserung von öffentlichen Wegen wird üblicherweise der hierfür benötigte Straßenkies durch die Gemeinden gestellt, so auch in der Marktgemeinde Waging a. See. 

Die Vorgehensweise gestaltet sich dabei folgendermaßen:

Bei der Bauverwaltung wird ein entsprechender Antrag auf Bereitstellung von Straßenkies zur Wegeausbesserung abgegeben. Der Antrag erhält darüber hinaus die Erklärung des Antragstellers, dass dieser den Kies zweckgebunden für die Ausbesserung eines öffentlichen Weges verwendet. Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung verpflichtet sich der Antragsteller zur Erstattung der Kosten an die Gemeinde. Bei Mengen von über 40 to Straßenkies nimmt der gemeindliche Bauhofleiter oder jemand aus der Bauverwaltung vor Ort Einsicht. Bei Mengen unter 40 to entscheidet die Bauverwaltung im Büroweg. Anschließend wird der Kiesberechtigungsschein ausgestellt. 

Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung zur Ausstellung von Berechtigungsscheinen für Straßenkies der geltenden Regelung des Marktes Waging a. See anzupassen. 

Die vorgeschlagene Praxis wird von einigen Mitgliedern des Gemeinderats als zu bürokratisch angesehen. Vorgeschlagen wird eine einfache Abwicklung, lediglich nach vorheriger Absprache mit der Bauhofleitung, welche dann die Abholung von entsprechenden Kiesmengen freigibt. Auch ein sog. „Kiestag“ wird vorgeschlagen, an dem konzentriert an wenigen Tagen des Jahres die entsprechenden Kiesmengen abgeholt werden können. Ein gemeinsamer Nenner bzgl. der Abwicklungspraxis zeichnet sich in der Diskussion nicht ab, so dass Bürgermeisterin Lang über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen lässt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Ausstellung von Berechtigungsscheinen für Straßenkies zur Instandsetzung öffentlicher Feld- und Waldwege bzw. vergleichbarer öffentlich benutzter Wege durch die Bauverwaltung zuzulassen. Dabei kann die Bauverwaltung der VG Waging a. See bei Mengen unter 40 to über den Vorgang im Büroweg entscheiden. Bei Mengen über 40 to Straßenkies wird im Regelfall vor der Entscheidung ein Ortstermin mit dem gemeindlichem Bauhofleiter oder einem Mitarbeiter der Bauverwaltung abgehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.07.2022 10:53 Uhr